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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2016 – 4 AZR 421/15
Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
Bei Geltung einer tariflichen Ausschlussfrist in einem Arbeitsverhältnis, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das Anspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen ist und dem Anspruchsgegner ggf. später zugestellt wird, entscheidend ist der Zugang beim Anspruchsgegner selbst.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2015 – 4 AZR 587/13
Durchführung des Günstigkeitsvergleichs nach Sachgruppen bei tarifvertraglichen Ansprüchen
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG (Tarifvertragsgesetz) verankerten Günstigkeitsprinzip nur dann zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist anhand eines Sachgruppenvergleiches zu prüfen, wobei Arbeitszeit und Arbeitsentgelt eine einheitliche Sachgruppe bilden.