Alle Beiträge zum Stichwort: Haftungsbeschränkung
Staatshaftung
Eingeschränkte Haftung für Rückstauschäden durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden haften, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Er hat das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig aufgehoben und die Sache das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.04.2013 – 13 Sa 857/12
Handwerker haftet für Schäden in seinem Einsatzbetrieb unter Umständen wie ein Arbeitnehmer
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Frankfurt a.M.) hat entschieden, dass ein Handwerker, der im auftraggebenden Betrieb grob fahrlässig einen Schaden verursacht, grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, die Höhe des Schadens sich aber bei Eingliederung in den auftraggebenden Betrieb nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung richtet.