Alle Beiträge zum Stichwort: Tarifrecht
Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.04.2015 – 1 Ca 448/15 h
Mindestlohn und Arbeitsbereitschaft
Auch nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes gibt es keinen über den tarifvertraglichen Vergütungsanspruch hinausgehenden zusätzlichen gesetzlichen Vergütungsanspruch für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst. Die tarifvertraglichen Vergütungsregelungen im TVöD-V zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst sind auch nach Inkrafttreten des MiLoG weiterhin gesetzeskonform.
Arbeitsrecht
BAG: Zur Berechnung von Mehrarbeit sind Urlaubsstunden zu berücksichtigen - Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2016 – 4 AZR 421/15
Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
Bei Geltung einer tariflichen Ausschlussfrist in einem Arbeitsverhältnis, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das Anspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen ist und dem Anspruchsgegner ggf. später zugestellt wird, entscheidend ist der Zugang beim Anspruchsgegner selbst.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2015 – 4 AZR 587/13
Durchführung des Günstigkeitsvergleichs nach Sachgruppen bei tarifvertraglichen Ansprüchen
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG (Tarifvertragsgesetz) verankerten Günstigkeitsprinzip nur dann zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist anhand eines Sachgruppenvergleiches zu prüfen, wobei Arbeitszeit und Arbeitsentgelt eine einheitliche Sachgruppe bilden.
Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
Wenn der Arbeitnehmer während des laufenden Jahres in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen wechselt, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs nicht verhältnismäßig gekürzt werden.