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Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2013 – VIII ZR 174/12
Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger befasst, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ausnahmslos eine lediglich einjährige Verjährungsfrist vorsieht.
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