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Mangelgewährleistung Auch eine geringe Farbabweichung bei Neuwagen stellt einen Sachmangel dar

Entscheidung des Landgerichts Ansbach vom 09.07.2014 – 1 S 66/14

Auch geringe Farbabweichungen stellen bei Neuwagen einen Sachmangel dar.

Der Kläger hatte bei der Beklagten, einer gewerblichen Autohändlerin, einen Seat Altea in der Farbe „Track-Grau Metallic“ bestellt. Geliefert wurde ihm hingegen ein Fahrzeug in der Farbe „Pirineos Grau“. Der Kläger verlangte EUR 3.250,00 für die Umlackierung des von ihm erworbenen Fahrzeugs.

Das Landgericht gab dem Kläger Recht. Nach seiner Auffassung ist die Farbabweichung eine Abweichung von der vertraglich präzise als „Track-Grau Metallic“ vereinbarten Beschaffenheit und damit ein Sachmangel. Die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin, dass Abweichungen im Farbton vorbehalten blieben, wenn die Änderung nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sei, sei unwirksam, weil für den Kunden nicht erkennbar sei, von welchen Kriterien die Erheblichkeit der Änderung und deren Zumutbarkeit für den Kunden abhänge. Zudem sei die vorgenommene Leistungsänderung im konkreten Fall dem Käufer nicht zumutbar, da es sich bei einem Neuwagenkauf um ein wirtschaftlich bedeutendes Geschäft handele, bei dem der Käufer üblicherweise eine bestimmte, individualisierte Farbwahl getroffen habe und nur deswegen bereit sei, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Demgegenüber habe es die Verkäuferin in der Hand, noch vor Abschluss des Kaufvertrags die Verfügbarkeit des konkret bestellten Fahrzeugs zu prüfen und sich vor einer etwaigen vom Hersteller vorgenommenen Farbänderung zu schützen. Daher sei auch die im Kaufvertrag enthaltene Formulierung „Modelländerungen sowie Ausstattungsänderungen durch den Hersteller gehen zu Lasten des Käufers.“ unwirksam.

Fazit: 

§ 434 BGB definiert den Rechtsbegriff des Sachmangels. Ein solcher ist bereits dann gegeben, wenn der Vertragsgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Im vorliegenden Fall betrug die vereinbarte Beschaffenheit „Track-Grau Metallic“ und nicht „Pirineos Grau“. Damit liegt ein Sachmangel auf der Hand.

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