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OS-Plattform zum 20. Juli 2025 abgeschaltet – Handlungsbedarf für Online-Händler

Hinweispflichten: Was Unternehmer jetzt beachten müssen

Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird nach fast einem Jahrzehnt ihrer Existenz abgeschaltet. Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 wurde die Abschaffung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 beschlossen. Für Online-Händler und Unternehmer kann dies konkreten Handlungsbedarf zur Folge haben , insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Impressum, Website-Inhalten sowie ggf. der AGB.

Hintergrund: Was war die OS-Plattform?

Die OS-Plattform wurde 2016 im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ins Leben gerufen. Ziel war es, Verbraucherinnen und Händlerinnen ein unkompliziertes digitales Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen zur Verfügung zu stellen – grenzüberschreitend und außergerichtlich.

Trotz der gut gemeinten Intention blieb die Nutzung der Plattform weit hinter den Erwartungen zurück. Die geringe Akzeptanz bei Verbrauchern und Händlern führte letztlich zur Entscheidung der EU-Kommission, das Instrument aufzugeben.

Mit Ablauf des 20. Juli 2025 wurde die Plattform komplett abgeschaltet . Damit entfällt auch die gesetzliche Pflicht zum Hinweis auf die OS-Plattform.

Was bedeutet das für Unternehmer?

Mit dem Außerkrafttreten der bisherigen ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) entfällt insbesondere die Verpflichtung aus Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, auf der Unternehmenswebseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen.

Jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform muss vollständig entfernt werden. Dies betrifft sowohl den Link zur Plattform als auch etwaige Hinweise in Impressum, AGB, FAQ oder E-Mail-Fußzeilen. Unternehmer sollten ihre Website prüfen (lassen), um veraltete oder irreführende Hinweise zu entfernen und Rechtskonformität sicherzustellen . Eine fehlende oder unzutreffende Angabe kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden.

Wichtig: Die Pflicht zur allgemeinen Information über die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt weiterhin bestehen.

Ausblick: Was kommt nach der OS-Plattform?

Die EU-Kommission plant bereits ein neues digitales Informationstool für Verbraucher und Unternehmer. Dieses befindet sich im Aufbau und ist über die bestehende Adresse der OS-Plattform erreichbar. Es dient künftig als zentraler Zugangspunkt zu Informationen über grenzüberschreitende Streitbeilegung – jedoch ohne direkte Beschwerdefunktion.

Fazit: Eigene Angaben überprüfen und Abmahnungen vermeiden

Die Abschaltung der OS-Plattform erfordert rechtzeitiges Handeln von Online-Händlern. Unternehmen, die ihre Website, das Impressum oder ihre AGB nicht anpassen, riskieren Abmahnungen.

Unsere Empfehlung: Nehmen Sie die Abschaltung der OS-Plattform zum Anlass für eine umfassende Überprüfung Ihrer Webauftritte und Inhalte. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Erstellung der notwendigen Angaben.

Zusatz-Tipp: Auch das TMG (Telemediengesetz) ist zwischenzeitlich nicht mehr in Kraft. Das Telemediengesetz regelte u.a. verschiedentliche Pflichtangaben für das Impressum auf Webseiten und wurde am 14.05.2024 durch das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) abgelöst. Trotzdem finden sich auf Webseiten häufig noch Hinweise auf die überholten gesetzlichen Regelungen aus dem TMG.

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