Anwalt Handelsrecht Heilbronn
… mit dem Rechtstreit endet die Geschäftsbeziehung.
Kaufleute handeln nach eigenen gesetzlichen Regeln kodifiziert im Handelsgesetzbuch (HGB). Kaufmännisch geführte Unternehmen meiden den Rechtstreit. Die nach den Regeln der Zivilprozessordnung auszutragenden Prozesse vor den Kammern für Handelssachen der Landgerichte sind nach Scheitern eines Gütetermins genauso langwierig und kostenintensiv wie der „normale“ Gerichtsprozess vor den Zivilkammern. Für viele Kaufleute ist der Rechtstreit in der Geschäftsbeziehung undenkbar und selbst außergerichtliche Anwaltskorrespondenz ein Grund dafür die Freundschaft einzufrieren. Umso wichtiger ist es für den Kaufmann rechtlich fundiert beraten in die Vergleichsverhandlung mit dem Vertragspartner einzutreten oder – soweit keine eigene Rechtsabteilung besteht – rechtlich fundierte Textbausteine für die vorbereitende Korrespondenz zu erhalten, um die eigene Verhandlungsposition aufzubauen oder zu stärken.
Wir beraten in allen Belangen des Handelsrechts mit vier erfahrenen Kollegen und liefern die „Munition“ für Ihre Korrespondenz.
Wenn alle Stricke reißen vertreten wir Sie selbstverständlich auch in außergerichtlichen Verhandlungen oder notfalls im Gerichtsprozess. Ihre Zielrichtung auf eine schnelle und kostengünstige Reglung behalten wir dabei immer im Auge.