Anwalt Maklerrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Maklerrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Maklerrecht in Heilbronn

Der Handelsmakler gem. § 93 HGB bestimmt das gesetzliche Leitbild professionell arbeitender Maklerfirmen. Aufgrund der nur sehr unvollständig vorhandenen gesetzlichen Regeln ergänzen Richtlinien der Maklerverbände das Regelwerk so z. B. der „Code of conduct“ der Versicherungsmakler oder die entsprechenden Selbstverpflichtungen der Immobilienmaklerverbände.

Spezialisiert im Versicherungsmaklerrecht sind unsere Kollegen Gerlach und Hartmann.

Egal ob ein Treuhandinkassoverstoß des Maklers geahndet oder ein Courtageanspruch geltend gemacht werden muss …

….Wir beraten Sie gerne und veranlassen für Sie alle rechtlich notwendigen Maßnahmen.

Auch im Konflikt mit den zwingenden Regelungen des VVG und der damit zusammenhängenden Haftungsprobleme vertreten wir Sie mit zwei erfahrenen Kollegen. Auch auf Ihrem Weg aus der Ausschließlichkeit begleiten wir Sie gerne als Rechtsberater.

Die Rechtsprobleme der klassischen Handelsmakler bearbeiten unsere auf  Vertriebsrecht  spezialisierten Kollegen.

Der Immobilienmakler mit seinen Ansprüchen aus der Vermittlung von Grundstückskaufverträgen oder Mietverträgen wird aufgrund des Sachzusammenhangs zum Grundstücksrecht und Mietrecht vertreten durch unsere Kollegen Wurst und Strenkert.

Als Kunde hat man oft ein gespaltenes Verhältnis zu Maklern. Makler helfen aber oft bei der Vermittlung von Immobilien, Mietwohnungen oder auch anderen Objekten. Wir prüfen für Sie, ob ein Maklervertrag zustande gekommen ist, ob es sich um einen wirksamen Alleinauftrag oder sogar qualifizierten Alleinauftrag handelt und ob die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision, wie Maklertätigkeit (Nachweis oder Vermittlung), Identität, Kongruenz und Kausalität vorliegen.

Aber auch der Makler soll oft um seine berechtigte Provision gebracht werden, wenn z. B. der Kunde hinter dem Rücken des Maklers den Vertrag selbst abschließt. Auch hier helfen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Da wir sowohl Makler als auch Maklerkunden vertreten, sind wir mit vielen Fallkonstellationen vertraut.