Compliance Unterseite 3

Produktsicherheit:
Ihr Produkt... ...Ihre Spielregeln!
 

Wesentlicher Bestandteil der Compliance ist das Thema Produktsicherheit. Die geltenden Produktvorschriften sind dabei im besten Falle an den Bedürfnissen der europäischen Verbraucher ausgerichtet.

Dass Produkte, die für die Sicherheit eines Kraftfahrzeuges relevant sind mit anderen gesetzlichen Rahmenregelungen in den Verkehr gebracht werden dürfen wie z.B. Produkte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, versteht sich dabei von selbst.

Entsprechend werden die einzuhaltenden Regelungen den Verwendungszweck des jeweiligen Produktes berücksichtigen und die Risikoeinschätzung des Produkts für die damit in Berührung kommenden Personen berücksichtigen müssen.

Dabei werden die jeweiligen Interessen der beteiligten Verkehrskreise berücksichtigt. Mit einer Produktionsanlage zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen wird unmittelbar der mit und an der Maschine arbeitende Mitarbeiter in Kontakt kommen. Indirekt werden mit den Produkten der Anlage die Verwender der Verpackungen und in letzter Instanz auch die Verbraucher, die die verpackten Lebensmittel kaufen in Kontakt kommen. Entsprechend komplex sind die Regelwerke der Europäischen Union und deren Umsetzung in die deutschen Produktgesetze und die Regelungen für das Inverkehrbringen sichererer Produkte auf den Europäischen Binnenmarkt.

Neben den rechtlichen Rahmenregelungen für die Produktsicherheit sind selbstverständlich auch die technischen Standards, die sich durch anerkannte Regeln der Technik etabliert haben zu berücksichtigen, da diese durch die entsprechenden Markterwartung indirekt Vertragspflicht werden.

Die Industrie- und Handelskammern beraten Mitgliedsunternehmen über die Geltung entsprechender Vorschriften und gesetzlicher Rahmenregelungen. Sachverständige Ingenieure liefern das technische Know-how. Die Rechtsberatung ist entsprechend der unterschiedlichen Regelungswelten sektoren- und produktabhängig. Aufgrund der Gewichtung der in Heilbronn und der Region Franken ansässigen Unternehmen haben sich bei den Rechtsanwälten unserer Kanzlei entsprechende Beratungsschwerpunkte gebildet.

Rahmenregelungen der Bauprodukte beraten die Rechtsanwälte Hartmann, Falla und Lange. Deren landesrechtliche Umsetzung (Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer) beraten die Rechtsanwälte Falla und Dietrich. Die Produktsicherheit auf der Baustelle berät Herr Rechtsanwalt Schöll und Frau Rechtsanwältin Bauer.

Im Automotivesektor insbesondere zur Qualitätssicherung der Automobilzulieferer beraten die Herren Rechtsanwälte Hartmann, Falla und Lange. Im Straßenverkehrs- und Transportsektor Frau Rechtsanwältin Koch als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Herr Rechtsanwalt Falla als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht (z.B. zum Thema Gefahrgüter im multimodalen internationalen Warenverkehr).

Die Begleitregelungen für den Warenverkehr, insbesondere zur Produktkennzeichnung, den Hinweispflichten im Onlinegeschäft etc. beraten die Rechtsanwälte Lange, Schöll und Dietrich und Frau Rechtsanwältin Bauer.

Für Maschinen-, Geräte- und Werkzeugsicherheit einschließlich deren Steuerungen und Programme beraten die Rechtsanwälte Falla, Hartmann, Lange und Frau Rechtsanwältin Bauer.

Gerne lernen wir auch Ihre Regelungswelten kennen und informieren Sie selbstverständlich auch dann, wenn wir aufgrund des Auslandsbezuges oder erforderlicher Spezialkenntnisse die Einschaltung von externen Beratern für zweckmäßig halten.