Compliance Unterseite 1 (Wegweiser)

Compliance und Regulatorik

Spielverderber oder Bürokratiemonster – der Aufbau der Organisation


Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens, zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird Compliance-Organisation oder auch als Compliance-Managementsystem bezeichnet.
Gerade in kleinen oder mittelständischen Unternehmen ist oft festzustellen, dass im operativen Geschäft zwar eine sehr hohe Normenkompetenz vorhanden ist und diese auch vom Kunden erwartet wird. Welche weiteren Regeln und Normen (auch über Landesgrenzen hinaus) für das Unternehmen relevant sein können wird leider oft genug erst im Haftungsfall
entdeckt.
Lamentieren hilft nicht, wegducken geht nicht, der Einsatz kompetenter Dienstleister und Berater hilft auch beim Relativieren, damit nicht buchhalterisch akribisch „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ werden muss. Letzten Endes geht es ja nur um die Einhaltung der Regeln und Gesetze und die Nachweismöglichkeit (Dokumentation) im Schadensfall. Also eigentlich ein Selbstverständnis der ordentlichen kaufmännischen Betriebsführung.
Auf den Folgeseiten stellen wir Ihnen ohne den Anspruch auf Vollständigkeit die Normenrelevanz für Unternehmen vor. Wir beraten Sie gerne bei Ihrer persönlichen Normensammlung, Relevanzanalyse oder Risikobewertung. Gerne begleiten wir Sie mit Rat und Tat auf Ihrem Weg zur Umsetzung erforderlicher Verhaltensmaßregeln, Arbeitsanweisungen und sonstigen Maßnahmen für Aufbau, Betrieb und Überwachung Ihrer individuellen, Ihrer Risikoprognose angepassten Compliance-Organisation.
Die Regelkompetenz im EU-Recht haben wir in einigen Sektoren und Branchen selbst durch die langjährige Begleitung der von uns beratenen Unternehmen. Über unsere Netzwerke können wir Kontakte zu kompetenten Rechtsberatern in allen wesentlichen Weltmärkten herstellen.

Compliance und Arbeitsrecht

Compliance im Arbeitsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und -kultur innerhalb der Europäischen Union. Es bezeichnet die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien sowie freiwilligen Kodizes und ist entscheidend für die Vermeidung von Wirtschaftskriminalität und Haftungsklagen. In der EU müssen Unternehmen eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Regelungen beachten, die von Mindestlohnvorschriften bis hin zu Antidiskriminierungsrichtlinien reichen. Die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zielt darauf ab, Arbeitnehmer umfassend über ihre Arbeitskonditionen zu informieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern trägt auch zum Vertrauen und zur Reputation eines Unternehmens bei. Unternehmen sind angehalten, spezifische Compliance-Strukturen zu schaffen, die mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind, um die Einhaltung der Richtlinien zu gewährleisten. Dies umfasst die Anbahnung von Anstellungsverhältnissen, die arbeitsvertragliche Gestaltung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Kontrolle und Durchsetzung von Compliance-Richtlinien basiert auf Prävention, Kontrolle und Sanktionen. Dabei ist es wichtig, dass die Compliance-Organisation nicht zu strenge Regelungen aufweist, die dem Unternehmensverständnis widersprechen könnten. Zudem sollten Unternehmen darauf achten, dass das Regelwerk auf die Einhaltung der unternehmerischen Ziele ausgerichtet ist. Im Mittelpunkt der Compliance im Arbeitsrecht stehen wichtige Normen betreffend den Arbeitnehmerdatenschutz, den allgemeinen Arbeitnehmerschutz, das Arbeitszeitrecht, die Mitarbeiterüberwachung, die Auflösung von Dienstverhältnissen und die Einstellung von Mitarbeitern. Herausforderungen bei der Einhaltung von Compliance-Regeln können Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen, Datenschutz und Antidiskriminierungsrichtlinien sein, die Bußgelder, Kündigungen oder rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen können. Daher ist die Rolle eines Fachanwalts für Arbeitsrecht im Bereich Compliance von großer Bedeutung, da er Unternehmen bei der Implementierung von Compliance-Management-Systemen unterstützen und rechtliche Vorgaben in interne Richtlinien umsetzen kann. Ein Fachanwalt schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Konsequenzen und bietet Arbeitgebern rechtliche Verteidigung bei vermeintlichen Verstößen. Compliance sorgt somit für ein sicheres Arbeitsumfeld und schützt vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Typische Beispiele für Compliance-Verstöße sind Korruption, Diskriminierung oder Datenschutzverletzungen, die dem Unternehmen und den betroffenen Mitarbeitern schaden können. Die Einhaltung von Compliance-Regeln ist daher ein kontinuierlicher Prozess, der eine genaue Betrachtung und Anpassung an die sich ständig ändernden Arbeitsrechtsvorschriften in der EU erfordert.

Datenschutz Datensicherheit IT/ICT

Im Bereich der Compliance und Datensicherheit sind Unternehmen durch eine Vielzahl von Vorschriften gebunden, die sowohl national als auch international gelten. Zu den wichtigsten Regelwerken in Deutschland zählen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) und die NIS-Richtlinie. Die DSGVO ist dabei die zentrale Rechtsgrundlage für den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU und verpflichtet Unternehmen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, zu einem umfassenden Datenschutz. Ein Beispiel für die Anwendung der DSGVO ist die Notwendigkeit für Unternehmen, eine Einwilligung von Nutzern einzuholen, bevor personenbezogene Daten gesammelt oder verarbeitet werden. Das BDSG ergänzt die DSGVO und regelt insbesondere den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich sowie für öffentliche Stellen des Bundes. Ein Beispiel hierfür ist die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Das ITSiG zielt darauf ab, die Sicherheit informationstechnischer Systeme, insbesondere bei Betreibern kritischer Infrastrukturen, zu erhöhen. Ein konkretes Beispiel für eine Maßnahme aus dem ITSiG ist die Verpflichtung für Unternehmen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen ihrer IT-Systeme durchzuführen. Die NIS-Richtlinie setzt EU-weite Mindeststandards für die Netz- und Informationssicherheit und betrifft vor allem Anbieter wesentlicher Dienste sowie digitale Diensteanbieter. Ein Beispiel hierfür ist die Anforderung an Unternehmen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Vorschriften, wie etwa im Finanzsektor oder im Gesundheitswesen, die zusätzliche Anforderungen stellen. Im Bereich IT/ICT sind Unternehmen ebenfalls durch eine Reihe von Gesetzen und Normen reguliert, die die Sicherheit und Integrität der Informationstechnologie sicherstellen sollen. Dazu gehören unter anderem die ISO/IEC 27000-Reihe, die Standards für Informationssicherheitsmanagementsysteme setzt, und das bereits erwähnte ITSiG. Ein Beispiel für die Umsetzung der ISO/IEC 27001 ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, das hilft, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu behandeln. Diese Vorschriften sind essenziell, um das Vertrauen der Nutzer und Kunden in die digitale Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Unternehmen vor rechtlichen Risiken und Cyberbedrohungen zu schützen. Es ist für Unternehmen unerlässlich, sich kontinuierlich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese umzusetzen, um Compliance zu gewährleisten und die Datensicherheit zu maximieren.

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Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Compliance in der Lieferkette ist ein wesentlicher Aspekt der Unternehmensführung, der sicherstellt, dass alle Teile der Lieferkette den rechtlichen und ethischen Standards entsprechen. Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) am 1. Januar 2023 hat Deutschland einen wichtigen Schritt zur Stärkung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen gemacht. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu überprüfen und entsprechende Risikomanagementprozesse zu implementieren. Die EU hat ebenfalls Initiativen ergriffen, um die Compliance in der Lieferkette zu stärken, wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), die eine einheitliche europäische Lösung anstrebt, und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine verbindliche Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen fordert. Darüber hinaus ergänzen die Minimum Safeguards der EU-Taxonomie die regulatorischen Anforderungen, indem sie Mindeststandards für nachhaltige Investitionen festlegen.

Die Umsetzung dieser Vorschriften erfordert von den Unternehmen eine gründliche Überprüfung ihrer Lieferketten und Geschäftspraktiken. Sie müssen nicht nur ihre direkten Lieferanten, sondern auch indirekte Geschäftsbeziehungen in Betracht ziehen. Dies kann eine Herausforderung darstellen, da es bedeutet, dass Unternehmen möglicherweise ihren Pool an Lieferanten einschränken müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Ein effektives Compliance-Management-System ist daher unerlässlich, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig die Stabilität und Integrität der Lieferkette zu sichern.

Die Vorteile einer solchen Compliance sind vielfältig. Sie reichen von der Verbesserung der Unternehmensreputation und dem Aufbau von Vertrauen bei den Stakeholdern bis hin zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und finanziellen Strafen. Darüber hinaus kann die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu einer allgemeinen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Umweltschutz beitragen, was letztendlich zu einer nachhaltigeren Wirtschaft führt.

Unternehmen, die sich an diese Vorschriften halten, können auch von verbesserten Geschäftsbeziehungen profitieren, da immer mehr Kunden Wert auf ethische und nachhaltige Praktiken legen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Unternehmen nicht nur die Einhaltung der Vorschriften als eine Pflicht betrachten, sondern als eine Gelegenheit, ihre Geschäftsmodelle zu verbessern und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der Compliance in der Lieferkette nach EU-Vorschriften eine komplexe, aber lohnende Aufgabe ist. Sie erfordert Engagement und kontinuierliche Anstrengungen seitens der Unternehmen, bietet jedoch auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und einen positiven Einfluss auf die globale Wirtschaft und Gesellschaft auszuüben.

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Ihr operatives Geschäft ...oder die Compliance in Sparten und Sektoren

Ob Bauprodukte, Bauhaupt- oder Nebengewerbe, Automotive, Kreislaufwirtschaft oder Transportsektor, unsere Expertise wächst mit unseren Mandanten und Mandaten.

Auf den Folgeseiten möchten wir Ihnen einen kleinen Auszug aus dem Portfolio unserer Berater darstellen.

Sprechen Sie die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens an, die kanzleiintern zuständigen Kollegen mit dem besten Fachwissen für Ihre Beratungsanfrage vermitteln wir Ihnen wie gewohnt vertrauensvoll auf kurzem Wege.

Die Compliancethemen im Bereich IT/ICT, Datenschutz und Datensicherheit bearbeiten in erster Linie Frau Rechtsanwältin Bauer und Herr Rechtsanwalt Hartmann.

Die gesetzlichen Regelungen für klassische Beschaffungs- und Lieferketten und deren Umsetzung beraten Rechtsanwälte Falla, Hartmann und Lange. In den operativen Bereichen der Baustoff- und Bauproduktproduzenten sind die Rechtsanwälte Falla, Hartmann, Strenkert und Dietrich involviert. Der Automotivesektor ist dem klassischen Handelsrechtlichen Berich zuzuordnen, als erster Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hartmann zur Verfügung.

Der Transport- und Speditionssektor wird federführend von Herrn Rechtsanwalt Falla mit seiner Expertise als Fachanwalt bearbeitet, Im Straßenverkehrssektor ist Frau Rechtsanwältin Koch und Herr Rechtsanwalt Lange mit im Beraterteam.

Kreislaufwirtschaft, Verpackungsvorschriften und sonstige Nebenpflichten der Warenwirtschaft sind mit öffentlich-rechtlichem Bezug Themen für die auch im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte Falla, Strenkert und Dietrich, mit vertrags- und handelsrechtlichem Bezug unter Einbeziehung der Rechtsanwälte Hartmann, Lange und Frau Rechtsanwältin Bauer.

Auch unsere Sekretariate (3/1) helfen Ihnen bei der Auswahl des besten Ansprechpartners fü Ihr konkretes Anliegen.

Zu den Sparten und Sektoren

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