Familienfrieden sichern und Werte bewahren
In einer immer komplexer werdenden Welt ist die richtige Planung für die Vererbung von Immobilien entscheidend – nicht nur zum Schutz finanzieller Werte, sondern auch zur Erhaltung des familiären Friedens. Wir bieten hierzu maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung für alle Generationen.
Viele Menschen aus der sogenannten Boomer-Generation wissen: Ein gut durchdachtes Erbe kann dazu beitragen, Familienbande zu stärken und Konflikte zu vermeiden. Doch wie gestaltet man den Übergang von Immobilien zu Lebzeiten optimal und rechtssicher? Wir bieten umfassende Unterstützung, z.B. bei der Gestaltung eines Nießbrauchrechts.
Nicht selten erfordert die Übertragung von Immobilien weitreichendere Überlegungen. Es gilt, die Handlungsfähigkeit auch in schwierigen Zeiten zu bewahren. Mit einem Eigentümerwechsel steht unter Umständen eine Sanierungspflicht des neuen Eigentümers an. Wenn keine Ausnahmeregelungen greifen, hat der neue Eigentümer möglicherweise eine Nachrüstpflicht und muss innerhalb von 2 Jahren nach der Eintragung im Grundbuch gegebenenfalls die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen, die Heizung erneuern und eine Dämmung der wärmeführenden Rohrleitungen vornehmen.
Ein wichtiges Thema ist die steuerliche Betrachtung bei Eigentümerwechseln. Das Vorbehalten von Nießbrauchsrechten kann steuerliche Vorteile bringen – jedoch nur, wenn es optimal geregelt ist, sodass beispielsweise der Übergeber, der weiterhin Mieteinnahmen erzielt, die Instandhaltungskosten übernehmen kann.
Auch die steuerlichen Freibeträge bei der Weitergabe von Immobilien können genutzt werden. So kann es sinnvoll sein, dass jeder Partner einem Kind einen Teil des Immobilienbesitzes überträgt oder vererbt, um den steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro optimal auszuschöpfen. Besonders, wenn ein Kind die realistische Chance hat, das elterliche Haus, das Familienheim, zu übernehmen, sollte dieser Aspekt in einem Testament berücksichtigt werden.
Auch Rückforderungsrechte sollten bei lebzeitigen Übertragungen bedacht werden, um das Vermögen abzusichern, falls der begünstigte Erbe z.B. in wirtschaftliche Schieflagen gerät oder die Ehe scheitert und mögliche Zugewinnausgleichsansprüche drohen.
In Anbetracht der Herausforderungen, die mit der Vererbung von Immobilien verbunden sind, bietet unsere Kanzlei ihre umfassende Expertise an, um Familien dabei zu unterstützen, ihre Lebenswerke erfolgreich und rechtssicher zu übertragen. Ein persönliches Beratungsgespräch mit unseren erfahrenen Anwälten kann der erste Schritt sein, um die Zukunft der eigenen Werte und den familiären Frieden abzusichern.