Anwalt Erbrecht Heilbronn
Treffen Sie Vorsorge. Bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag sowie Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wir gerne behilflich. Auch in diesem Bereich sind individuelle Lösungen gefragt, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind.
Unternehmer sollten sich rechtzeitig Gedanken über Ihre Unternehmensnachfolge machen, auch für den Fall, dass Sie versterben oder handlungsunfähig werden. Hier sind häufig Schnittstellen mit dem Gesellschaftsrecht und auch dem Steuerrecht verbunden. Hier arbeiten wir mit Ihrem Ihnen vertrauten Steuerberater zusammen.
Wenn der Erbfall eintritt, besteht oft ein kurzfristiger Beratungsbedarf. Zu denken ist an die kurze Ausschlagungsfrist, aber auch an die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten. Wir sind behilflich bei der Nachlassermittlung und der Erstellung vom Nachlassverzeichnis, bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen und in der Erbauseinandersetzung.
Wenn man sich rechtzeitig mit diesem Thema beschäftigt, kann man den Hinterbliebenen oder Betroffenen viel Ärger ersparen und diesen sogar durch klar formulierte Wünsche eine Hilfestellung geben, wie mit dem Erbfall umzugehen ist und deren Leben im Hinblick hierauf weiter gehen kann.