Anwalt Medizinrecht Heilbronn
Der Dschungel an medizinrechtlichen Vorschriften im Bereich des Vertragsarztrechts ist groß und undurchsichtig. Vor allem sind Vorschriften zu beachten, die in verschiedenen gesetzlichen Regelungen zu finden sind. So sind neben dem SGB V (Sozialgesetzbuch 5) auch die Berufsordnung der Ärzte/Zahnärzte, die Zulassungsverordnung sowie die landesrechtlichen Vorschriften der zuständigen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich der Praxissitz befindet, einschlägig.
Da kann man schnell mal den Überblich verlieren und schnell sind Fristen versäumt oder Meldeeintragungen nicht vorgenommen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich möglichst gleich zu Beginn der Idee, sich als Vertrags(zahn)arzt niederzulassen, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir beraten und begleiten sie rund um die Praxisneugründung oder Praxisübernahme. Dabei übernehmen wir die Erstellung und Prüfung von Praxisverträgen (z.B. Praxismietvertrag, Praxisübernahme- und Praxiskaufvertrag, Übernahme von Praxispersonal).
Außerdem blicken wir über den Tellerrand hinaus und begleiten Sie auch bei allen Fragen und Themen, die mit einer Praxisabgabe, Praxisneugründung oder Praxisübernahme zusammenhängen, wie z.B. Erstellen von Datenschutzerklärung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und Einverständniserklärungen zur Behandlungsaktenübernahme durch den neuen Arzt bzw. die neue Ärztin.
Dabei ist es uns sehr wichtig, eng mit unseren Mandantinnen und Mandanten zusammen zu arbeiten, damit der Schritt in die Niederlassung ohne Stolpersteine und ohne zusätzlichen Stress gelingen kann.