Anwalt Gesellschaftsrecht Heilbronn
Im Gesellschaftsrecht befassen wir uns hauptsächlich mit Personengesellschaften (Einzelfirma, OHG, KG, GbR) sowie mit Kapitalgesellschaften, insbesondere mit GmbHs.
Bei der Gründung oder Neustrukturierung eines Unternehmens ist zunächst die Wahl der im jeweiligen Einzelfall passenden Rechtsform von maßgeblicher Bedeutung. Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens wird in der Regel von drei Hauptmotiven bestimmt: der Haftungsbegrenzung, der Optimierung der Unternehmensnachfolge und der Reduzierung der Steuerbelastung. Des Weiteren können arbeitsrechtliche, eigentumsrechtliche oder strukturelle Besonderheiten die Wahl der Rechtsform mitprägen.
Hier können Sie von uns alle Dienstleistungen von der Gründung bis zur Liquidation erhalten. Dabei gestalten wir insbesondere Gesellschafterverträge, Geschäftsführerdienstverträge und vertreten Sie selbstverständlich auch in Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern und mit Geschäftsführern. Als Besonderheiten sind auf dem Gebiet der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen insbesondere zu nennen die Ausschließung von Gesellschaftern, die Abberufung von Geschäftsführern und die Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern und/oder der 2-Personen-Gesellschaft. Zu beachten sind die Besonderheiten bei der Vorbereitung eines Ausschlusses, insbesondere der Förmlichkeiten (Tagesordnung, ordnungsgemäße Einladung, Beachtung der Mehrheiten bei Gesellschafterbeschlüssen, Beschlussfähigkeit, etc.).
Einen besonderen Raum nimmt außerdem die Gestaltung von Nachfolgeregelungen ein. Oft wird über die starke Einbindung in die Tagesarbeit vergessen oder verdrängt, dass Nachfolgeregelungen aus familienrechtlicher, erbrechtlicher, steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Sicht rechtzeitig gut vorbereitet werden müssen.