Compliance Unterseite 4

Lieferkettensorgfalt
...von der Selbstverpflichtung im Code of Conduct bis zum LkSG
 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

...direkte gesetzliche und indirekte vertragliche Verpflichtung

Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist gem. § 1 anwendbar für Unternehmen die entweder ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung oder ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben oder eine Zweigniederlassung gem. 13 des HGB im Inland haben und in der Regel mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Die ursprüngliche Grenze von 3000 Arbeitnehmern wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 auf 1000 Mitarbeiter abgesenkt. Damit sind die gesetzlichen Vorschriften für kleine und mittelständische Unternehmen im Regelfall nicht direkt anwendbar.

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden allerdings indirekt mit den gesetzlichen Pflichten konfrontiert, weil die Unternehmen mit der einschlägigen Größe verpflichtet sind, ihre Lieferketten auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu verpflichten und diese Verpflichtung zu dokumentieren.

Entsprechend werden die Sorgfaltspflichten indirekt für kleine und mittelständische Unternehmen mit Geschäftskontakten zu den einschlägigen Großunternehmen zur Einkaufsbedingung und Grundlage der weiteren Geschäftsbeziehung.

So sind die gesetzlichen Pflichten vermehrt Regelungsthema in Einkaufsbedingungen, Lieferantenverpflichtungserklärungen und Verhaltensrichtlinien (codes of conduct), die den Zulieferer in der Vertragskette bis hin zu den Rohstofflieferanten zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten anhalten sollen.

Dabei ist insbesondere in internationalen Lieferketten zu berücksichtigen, dass Rohmaterialien aus Regionen und Ländern stammen können, die weit davon entfernt sind die gesetzlichen Mindeststandards der EU zu regeln oder einzuhalten. Entsprechend werden die Unternehmen in der Lieferkette verpflichtet, die Herkunft der Zulieferungen zu überprüfen und die Überprüfung zu dokumentieren.

Die Regelungsinhalte sind deshalb stark sektoren- oder sogar produktabhängig. Zum Beispiel sind bei Rohstoffen „Konfliktmaterialien" zu vermeiden, die aus Krisen- oder Kriegsgebieten stammen oder unter Nichteinhaltung der Menschenrechte und/oder Mindestrechte des Arbeitnehmerschutzes der WLO abgebaut und geliefert werden wären und zum weiteren Beispiel bei Textilien die Arbeitsbedingungen und Umweltschutzbestimmungen und die Mindestanforderungen des Arbeitsschutzes nach den Regeln der WHO eine Rolle spielen können. So wird Ihr Unternehmen je nach Herkunft oder Warenursprung der Roh-, Zwischen-, oder Endprodukte in den Lieferketten beurteilt, auditiert und verpflichtet werden.

...vom Code of Conduct bis zur Lieferantenverpflichtung

Unsere Leistungen für Ihre Vertragsgestaltung

Da die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, geht sowohl der Gesetzgeber, als auch das einkaufende Großunternehmen davon aus, dass auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen für die das LkSG nicht direkt gilt, die für Sie und Ihre Waren und Dienstleistungen einschlägigen Gesetze kennen und einhalten, weshalb im Rahmen des Audits eine dem Produkt und dem Sektor entsprechende Regelkenntnis erwartet wird und eine gegebenenfalls dem aktuellen Stand entsprechende Zertifizierung erwartet wird oder zumindest die Bestätigung erwartet wird, dass der zertifizierte Standard angestrebt wird.

Sind kleinere oder mittelständische Unternehmer gleichzeitig aktiver und passiver Teil einer Lieferkette erwarten die Unternehmer eine Weitergabe der entsprechenden Verpflichtungen an die eigenen Sublieferanten, sodass sich die Frage der Einkaufsbedingungen, der Verpflichtungserklärungen oder der Weitergabe der Pflichten eines code of conduct an die eigenen Lieferanten und deren Auditierung und Überwachung eine Rolle spielen kann.

Spätestens in diesen Fällen empfiehlt sich eine fundierte Rechtsberatung, gegebenenfalls auch die Beauftragung eines im Sektor Ihres Unternehmens spezialisierten Dienstleisters.

Leider ist eine europäische einheitliche Regelung in der letzten Legislaturperiode des Europäischen Parlaments nicht umgesetzt worden, sodass sich die Pflichten immer noch an den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten orientieren muss. Mit unserem europäischen Anwaltsnetzwerk (DIRO) haben wir versierte Ansprechpartner in allen wesentlichen Vertragsstaaten in und außerhalb der EU.

Für die Ausgestaltung der Einkaufsbedingungen und die Umsetzung der vertraglichen Regelungen im deutschsprachigen Raum (DACH) steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hartmann zur Verfügung. Die in der Amtssprache Englisch abgefassten Dokumente prüfen die Rechtsanwälte Falla und Lange sowie Frau Rechtsanwältin Bauer. Dokumente in den Amtssprachen Spanisch und Italienisch oder in anderen Fremdsprachen können nach entsprechender Urkundenübersetzung geprüft werden. Für alle wesentlichen Wirtschaftssprachen hatten wir in unserem Netzwerk Ansprechpartner, die rechtssichere Urkundenübersetzungen gewährleisten können.

...Compliance im Arbeitsrecht

Rahmenregelungen für den Lieferverkehr ...wer macht was?

Die arbeitsrechtliche Compliance nach deutschen und europäischen Regeln prüfen Herr Rechtsanwalt Schöll und Frau Rechtsanwältin Bauer, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht. Für die Selbstverpflichtung auf der Grundlage der Mindeststandards der WLO und WHO für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gelten einheitliche Auslegungsregeln, deren Einhaltung durch die deutschen und europäischen Arbeits-(schutz-)Gesetze ohnehin erfüllt werden.

Soweit die gesetzliche Verpflichtungen Rahmenregelungen des Lieferverkehrs betrifft sind Rechtsanwälte Hartmann, Falla und Lange Ihre ersten Ansprechpartner. Bei Produkt- und Sektorenvorschriften, deren Grundlage im Regelfall EU-Recht mit Umsetzungsgesetzen in das deutsche Recht sind, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob die entsprechende Expertise gegebenenfalls auch bei externen Spezialisten unseres Anwaltsnetzwerkes eingeholt werden kann und muss. Die von uns permanent betreuten Sektoren und Branchen verraten wir Ihnen auf den folgenden Seiten.