Anwalt Sozialrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Sozialrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Sozialrecht

Das Sozialrecht beschäftigt sich mit Rechtsnormen, die der Absicherung sozialer Risiken, wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Sozialrechtliche Gesetze regeln und gewähren Ansprüche des Bürgers gegen die sogenannten Sozialleistungsträgern, wie beispielsweise gesetzliche Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung oder auf Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad.

Zuständig für die Streitigkeiten mit den verschiedenen Sozialleistungsträgern sind die Sozialgerichte. In fast allen Fällen des Sozialrechts bedarf es zuvor jedoch eines Widerspruchsverfahrens, als Vorverfahren.

Der Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente und auch der Feststellungsantrag für die Anerkennung einer Schwerbehinderung muss gut durchdacht und vorbereitet sein.

Scheuen Sie sich daher nicht, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung bei uns zu holen, um für sich die bestmögliche Ausgangsposition zu erhalten.

Was machen unsere Anwälte im Sozialrecht?

Ihre Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht in Heilbronn

Gesetzliche Unfallversicherung

Die Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Auch die Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt oder auch für die Leistungsgewährung nach Anerkennung eines Arbeitsunfalles bzw. Berufskrankheit, sind häufig komplizierte medizinische und juristische Fragen hinsichtlich der entsprechenden Zurechnung zu beantworten.

Gesetzliches Krankenversicherungsrecht

Mit der Arbeitsunfähig und dem Anspruch auf Krankengeld, der Kostenerstattung bzw. der Übernahme von Behandlungs- und Heilmittelkosten, sowie mit der Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade beschäftigt sich das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse, die letztendlich auch vom Sozialgericht zu klären sind.

Betriebsprüfung und Statusfeststellungsverfahren

Tragendes Prinzip der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter. Wird eine abhängige Beschäftigung beispielsweise im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens oder nach einer Betriebsprüfung von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, entsteht ein Sozial-Rechtsverhältnis zwischen der versicherten Person und dem Sozialleistungsträger und es entstehen Beitragspflichten. Bestehen Zweifel am Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, kann der Arbeitgeber eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Bei der Beantragung der Statusfeststellung können viele Fehler gemacht werden, die wiederum mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sind. Arbeitgeber, Auftraggeber und Unternehmer sind deshalb gut beraten sich vorab zu informieren und juristisch beraten zu lassen. Sind Sie mit der Statusfeststellung oder dem Betriebsprüfungsbescheid nicht einverstanden, stehen wir Ihnen sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klagverfahren vor dem Sozialgericht mit Rechtsrat zur Seite.