Internetrecht Übersicht

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Internetrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Internetrecht in Heilbronn

Nahezu alle Unternehmer sind online und betreiben für ihr Unternehmen eine Internetplattform mit oder ohne Shop oder weitere Dienste oder haben Dienstleister beauftragt ihr Unternehmen im Internet zu präsentieren. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs macht es dabei keinen Unterschied, ob das Unternehmen selbst oder über Dienstleister an die Öffentlichkeit des Internets herantritt. Für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist immer der Werbetreibende selbst verantwortlich.

Die Rahmenregelungen setzt das Europarecht, die Gesetzgebung ist ständig in der Weiterentwicklung begriffen, bei Weitem noch nicht alle Rechtsfragen sind obergerichtlich geklärt. Nachfolgend zeigen wir die Themenfelder systematisch auf. Weitere Informationen und Arbeitshilfen (Ausarbeitungen für die rechtskonforme Umsetzung und Checklisten) stellen wir auf den Folgeseiten zur Verfügung. Beachten Sie bitte bei deren Nutzung, dass eine Rechtsberatung dadurch nicht ersetzt werden kann, weil alle Inhalte, Angebote und Dienstleistungen des Werbetreibenden und die eingesetzten Technologien im Einzelfall geprüft und im Falle der Abmahnung von der Rechtsprechung individuell beurteilt werden.

Für die individuelle rechtskonforme Ausgestaltung und für die Lieferung der erforderlichen Rechtstextbausteine (z.B für Impressum, Nutzungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Hinweistextbausteine und Disclaimer) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Grundlage ist im Regelfall eine Stundenhonorarvereinbarung. Kostenschätzungen sind im Regelfall bereits vor der Auftragserteilung möglich. Vom Einsatz nicht für Ihr Unternehmen erstellter oder zumindest angepasster Textbausteine raten wir ab. Auch für Start-Ups mit geringem Kostenbudget finden wir geeignete Lösungen.

Internetrecht

Internetrecht für Privatpersonen

Kaum ein Rechtsgebiet entwickelt sich weltweit so schnell wie das Internetrecht bzw. das Telemedienrecht. Es umfasst alle Rechtsprobleme, die man ohne Mobilgeräte oder vernetzte Computer nicht hätte oder nicht bemerkt hätte. Gerade das Internet hat eine Vielzahl an neuen Problemfeldern hervorgebracht, die zuvor unbekannte Rechtsfragen aufgeworfen haben. Viele Fragen sind in Gesetzgebung und Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt und sind aufgrund grenzüberschreitender Datenverkehre stark vom Europarecht und internationalen Rechtsabkommen geprägt. Zahlreiche Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten des Europarechts, z. B. dem Datenschutzrecht, dem Urheberrecht und dem Recht des unlauteren Wettbewerbs sind zu beachten, die ebenfalls zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei gehören.

Die häufigsten in unserer Beratungspraxis und in Rechtsstreitigkeiten unserer Mandanten wiederkehrenden Fallgruppen möchten wir Ihnen nachfolgend darstellen. Über die integrierten Links können Sie weitere Informationen abrufen und im Downloadbereich weiterführende Ausarbeitungen und Checklisten zu den jeweiligen Rechtsfragen im PDF-Format herunterladen.

Beachten Sie bitte, dass alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen separat auf der Seite Datenschutzrecht behandelt werden.

Unsere „digitalen“ Top 5:

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WhatsApp-Nachrichten, Emojis und Co...

...Digitalisierung ja - nur bitte nicht im Rechtsverkehr?

Emojis, die fester Bestandteil der digitalen Kommunikation sind, können rechtlich als Teil einer Willenserklärung betrachtet werden. Ihre Auslegung erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 133, 157 BGB). Entscheidend ist demnach, wie ein verständiger Empfänger die Nachricht im konkreten Kontext verstehen durfte.

Eine Entscheidung des OLG Frankfurt beschäftigt sich mit der Frage, ob eine via WhatsApp übermittelte Mängelrüge die nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 VOB/B vorgeschriebene Schriftform wahrt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Schriftform per Kurznachrichtendienst WhatsApp nicht gewahrt wird. Man kann das auch anders sehen, wie das OLG München aufzeigt…

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Handelsplattformen (B2B) und Verkaufsplattformen (B2C)

Der rechtskonforme Onlineshop

Da der Onlineshop rechtlich betrachtet lediglich ein Dienst des Internetauftritts des Unternehmens ist, gelten zunächst alle Rahmenbedingungen des Telemedienrechts, des Datenschutzrechts und des Werberechts auch für den Onlineshop des Unternehmens (siehe Unterseite rechtskonformer Internetauftritt).

Die Rechtspflichten für den Internetauftritt und den Onlineshop haben wir zusammengefasst in einer Ausarbeitung dargestellt, die Sie im Downloadbereich herunterladen können. Für die Rechtsfragen des Datenschutzes beachten Sie bitte ergänzend die ebenfalls dort veröffentlichte Checkliste.

Da etliche Informationspflichten und die Regelungen des Verbraucherschutzes nur auf Verkaufsplattformen B2C (business to consumer) berücksichtigt werden müssen, ist die erste Weichenstellung Ihre Entscheidung, ob eine reine Handelsplattform (B2B) oder eine Verkaufsplattform für „Jedermann“, also auch für Verbraucher im Rechtssinne eingerichtet werden soll.

Diese Weichenstellung ist für die rechtliche Beurteilung vieler Folgefragen maßgebend. Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, der Unternehmer nicht, es gelten ggf. unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen als Grundlage, die Preisangaben, Informationspflichten und Shop-Routinen gegenüber Verbrauchern unterliegen anderen Regeln und der Verbraucher ist regelmäßig Datenberechtigter im Sinne der Datenschutzgesetze.

Die Fallstricke sind vielfältig und immer auf der Grundlage Ihres angebotenen Produkts oder Ihrer Dienstleistung (Content) zu prüfen und zu beurteilen. Die kursierenden allgemeinen Textbausteine passen in den wenigsten Fällen. Die Shopanbieter weisen in Ihren Nutzungsbedingungen ausdrücklich darauf hin, dass eine Verantwortung für die rechtskonformen Inhalte bei Ihnen als Verantwortlichen Shopbetreiber liegt. Eine rechtliche Kontrolle des Entwurfs vor dem Start im öffentlichen Internet sollte daher unbedingt veranlasst werden.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um Ihren Internetauftritt und Ihr Waren- und Dienstleistungsangebot via Internet. Auch für Start-Ups mit geringem Budget für Rechtskosten finden wir Lösungen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt über unser Sekretariat 3 unter den angegebenen Kontaktdaten an.

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Ihr Unternehmen im Internet

Der Rechtskonforme Internetauftritt

Die Internetseiten eines Unternehmens sind längst nicht mehr nur die virtuelle Visitenkarte des Unternehmens. Über den Internetauftritt können Direktverkäufe von Waren und Dienstleistungen angeboten werden (siehe auch separate Unterseite Onlineshop), Dienste für den Kunden angeboten werden (KI-Chatbots, Händlersuchen, Konfiguratoren, Rechner etc.) oder Newsletter Preislisten, Kataloge oder technische Datenblätter angeboten werden, Zugänge zu Lead-Systemen oder zur Private-Cloud des Unternehmens oder Konzerns geschaffen und nicht zuletzt die Erhebung von Daten (z.B. Kontaktformulare, Bewerberplattformen, Social Recruiting etc.) gesteuert werden.

Aufgrund der Einbindung in Cross-Device-Technologien und in Partnernetzwerke (siehe auch separate Unterseiten Apps und Affiliate- und Influencer-Marketing) und die Verknüfung des Unternehmens in Angeboten der Sozialen Netzwerke (z.B. Instagram, Facebook, Xing, LinkedIn, Google+, TikTok, X etc.) ist die gesamte Peripherie Ihres Internetauftritts rechtskonform auszugestalten, weil die Rechtsprechung des EuGH die Verantwortung bei den werbenden Unternehmern selbst sieht und den Netzwerken das Provider-Privileg für Fremdinhalte zugesteht.

Die Rahmenregelungen des Telemedienrechts, des Datenschutzrechts, des Werberechts und die öffentlich-rechtlichen Belange des Produkte-, Kreislaufwirtschafts- und Verbraucherschutzrechts kommen aus inhaltlicher Sicht noch dazu. Hauptproblem bei alledem ist, dass die öffentlich zugänglichen Bereiche des Internetauftritts auch von Mitbewerbern, Verbänden und auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzleien eingesehen und geprüft werden können. Impressum, Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen und rechtskonformer Content sollten daher auf Ihr Unternehmen, die über Ihre Plattform angebotenen Dienste, verwendeten Technologien und verlinkten Netzwerke abgestimmt sein. Allgemeine Textbausteine sind in den wenigsten Fällen geeignet.

In der Folgeseite erhalten Sie eine Ausarbeitung zur rechtskonformen Ausgestaltung ihres Internetauftritts und eine Checkliste für die Ausarbeitung der Datenschutzerklärung.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um Ihren Internetauftritt und Ihr Waren- und Dienstleistungsangebot via Internet. Auch für Start-Ups mit geringem Budget für Rechtskosten finden wir Lösungen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt über unser Sekretariat 3 unter den angegebenen Kontaktdaten an.

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Ihr Unternehmen mobil

Die rechtskonforme Ausgestaltung mobiler Anwendungen (Apps)

Mobile Anwendungen dominieren zwischenzeitlich den Markt im Internet. Lösungen, die sich nicht ausschließlich auf eine Übertragung der statischen Website im responsive design für Mobilgeräte beschränken, sondern dem Nutzer zusätzliche Funktionen anbieten, müssen rechts- und datenschutzkonform programmiert (privacy by design) und voreingestellt (privacy by default) vertrieben werden. Auch die Nutzung als solche muss rechts- und datenschutzkonform ausgestaltet sein.

Diverse Themen verlangen Hinweise und Einwilligungen der Nutzer, Berechtigungen und automatisierte Abläufe müssen beschrieben werden, Impressum, Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen sind im Regelfall auch bei der mobilen Anwendung des Unternehmens umzusetzen, wenn und soweit die App auch zu Werbe- oder Verkaufszwecken (auch after-sales) eingesetzt wird.

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Konstruktion, Herstellung und den Vertrieb einer mobilen Anwendung finden Sie eine Ausarbeitung im Downloadbereich. Auch hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Ihre Konzeptidee sollte frühzeitig auf Rechtskonformität geprüft werden, damit hohe Kosten für spätere Anpassungen oder Umprogrammierungen vermieden werden. Im Dokument erfahren Sie hierzu mehr…

Wir unterstützen Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um die mobile Anwendung. Auch für Start-Ups mit geringem Budget für Rechtskosten finden wir Lösungen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt über unser Sekretariat 3 unter den angegebenen Kontaktdaten an.

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