Anwalt für Datenschutz

Datenschutzrecht
Datenschutz für Privatpersonen
 

Ansprüche und Rechte der Datenberechtigten

...um welche Themen geht es?

Datenverarbeitende Stellen (Behörden, Unternehmen, Vereine, Organisationen, etc.) sind gesetzlich verpflichtet, die Vorschriften der DSG-VO und den Vorschriften der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze einzuhalten (siehe Unterseite Datenschutz für Unternehmer).

Vor oder während der Datenerfassung muss der Datenberechtigte, dessen personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet, gespeichert oder weitergeleitet werden sollen umfassend informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erfasst werden, wer Zugriff auf die Daten hat, an wen die Daten weitergegeben werden, wann sie wieder gelöscht werden und welche Rechte der Berechtigte hat.

Hinzu kommen weitere Informationspflichten für Sonderfälle, so zum Beispiel wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden, die ihren Aufenthalt oder Firmensitz nicht innerhalb der Europäischen Union haben oder wenn zu den selbst gemachten Angaben zusätzlich Daten aus anderen Quellen erhoben werden (z.B. Bonitätsauskünfte, Rechercheergebnisse, Anfragen beim Vorbesitzer oder früheren Arbeitgeber, etc.). Des Weiteren muss der Datenberechtigte informiert werden, wenn die Daten zum Zwecke der Profilerstellung mit anderen Daten des Berechtigten zusammengeführt werden sollen, um z.B. personalisierte Werbung zustellen zu können. Auch über automatisierte Entscheidungsabläufe muss der Datenberechtigte informiert werden.

Datenverarbeitung

... nur mit meiner Zustimmung?

Nur der vollumfänglich informierte Datenberechtigte kann wirksam Zustimmung gemäß Art. 5 Absatz 1 lit.) a) DSG-VO zur Datenverarbeitung erteilen.

Die Information wird für Internetdienste in der Regel über eine so genannte Datenschutzerklärung erfolgen, die einzelnen Hinweise werden oft im Dialog bei Erfassung der Daten angezeigt. Der Verarbeiter der Daten muss den Dialog und die Erteilte Zustimmung dauerhaft speichern, solange das Nutzungsverhältnis besteht. Es ist daher sinnvoll nicht mehr genutzte Accounts dauerhaft abzumelden (aufzulösen) und die Daten nicht mehr benötigter Dienste löschen zu lassen.

„Offline“ oder in Textform (PDF) erhalten Sie Hinweise oft über mehr oder weniger übersichtlich gestaltete Hinweisblätter die mit

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte

Informationsblatt nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

oder ähnlich überschrieben sind. Zwingender Bestandteil sind die Hinweise auf Ihre anlassbezogen beschriebenen Datenkategorien und die daraus resultierenden Rechte und Ansprüche, beispielsweise wie folgt:

(im nachfolgenden Beispiel werden Daten von Mietinteressenten im Wege einer Selbstauskunft erhoben und verarbeitet)

Datenschutzrechte

Der Mietinteressent, nach Vertragsabschluss auch der Mieter hat das Recht

• auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,

• das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,

• das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,

• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art 18 DSGVO, sowie

• das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art 20 DSGVO.

Beim Auskunfts- und Löschungsrecht sind ergänzend §§ 34 und 35 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu berücksichtigen. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO und § 19 BDSG)

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen die sich aus Ihrer besonderen Situation als Mietinteressent für das angebotene Objekt oder als Mieter ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir oder Ihr Vermieter können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder der Ausübung von Rechten.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und kann sowohl an unsere in Abschnitt 1 angegebene Adresse oder an Ihren Vermieter gerichtet werden.

Zu den einzelnen Rechtsansprüchen, insbesondere zum Auskunfts- und Löschungsrecht sind bereits einige Fälle gerichtlich entschieden worden. Insbesondere ist oft der Umfang der Datenauskunft oder die Zeitdauer (wann muss gelöscht werden) streitig. Oft ist die datenschutzrechtliche Auseinandersetzung auch Nebenkriegsschauplatz oder Begleiterscheinung eines inhaltlichen Streits mit dem Vertragspartner, z.B. bei als ungerechtfertigt empfundenen Ablehnungen, Kündigungen etc.

Ihr Anwalt für Datenschutzrecht

Wen sprechen Sie in datenschutzrechtlichen Fragen bei uns an?

Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt über unser Sekretariat 3 (Rechtsanwälte Hartmann, Falla, Lange und Dietrich) oder über das Sekretariat 1 (Arbeitnehmerdatenschutz Rechtsanwälte Schöll, Bauer, Koch und Gerlach) unter den angegebenen Kontaktdaten an.

Ist das Thema Datenschutz Randthema einer vertragsrechtlichen Auseinandersetzung besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem spezialisierten Kollegen, der die Bearbeitung Ihres Mandats übernommen hat. Wie oben gezeigt „spielt die Musik“ immer zweck- und anlassbezogen. Die Frage „Sind Sie schwanger?“ ist im Vorstellungsgespräch für ein Arbeitsverhältnis unzulässig, bei Interesse für eine Einraumwohnung problematisch und bei ärztlicher Behandlung ggf. sogar zwingend (z.B. bei Verschreibung von Medikamenten)...

Mandate im Datenschutzrecht

...was bezahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung deckt im Regelfall keine Rechtsgutachten und keine Arbeit zur Sachverhaltsaufklärung (Akteneinsichtsnahmen, Einholung von Datenauskünften gemäß Art. 15 DSGVO, Datenaufsichtsbeschwerden etc.) ab. Auch eine Erstberatung, welche die Kosten anteilig in einer Größenordnung von max. 190,00 € decken würde, wird nur dann bezahlt, wenn ein Versicherungsfall im Sinne der Rechtsschutzvertragsbedingungen vorliegt.

wenn ich selber zahlen muss...

...welche Kosten kommen auf mich zu?

Für Anfragen stehen Ihnen unsere Sekretariate selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Falls Sie zunächst ohne Einarbeitung in Ihre Unterlagen ein anwaltliches Erstberatungsgespräch wünschen, entstehen je nach Dauer der Beratung Kosten i.H.v. maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer für die Erstberatung. Unser Sekretariat übermittelt Ihnen auf Wunsch die entsprechende Vereinbarung und vermittelt den telefonischen Besprechungstermin. Bitte nehmen Sie sich ca. 1 Stunde Zeit. Je nach Sachverhalt und Zielrichtung sind etliche Fragen und die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise zu besprechen. Weiterführende Tätigkeiten bieten wir Ihnen auf Basis einer Stundenhonorarvereinbarung an. Die tatsächlichen Kosten sind vom individuellen Zeitaufwand für die beauftragten Dienstleistungen abhängig.

Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung im Einzelfall Kosten ganz oder anteilig übernehmen, erhalten Sie zu gegebener Zeit die von der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung gestellten Beträge zu Ihrer Entlastung entweder auf offenstehende Kostenrechnungen verrechnet oder - wenn alles bezahlt ist - erstattet.

ihr gutes (Datenschutz) Recht...

Was können Sie selbst ohne Rechtsanwalt tun?

Wir dürfen Sie in Ihrem eigenen wohlverstandenen Kosteninteresse noch auf die Möglichkeit hinweisen, dass Datenrechtsverletzungen ganz grundsätzlich und auch ohne Rechtsanwalt bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des für Ihren Wohnsitz zuständigen Bundeslandes angezeigt werden können. Strafrechtlich relevante Datenschutzverletzungen sollten von Ihnen zusätzlich auch bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und

die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hausanschrift:

Königstrasse 10 a

70173 Stuttgart

Postanschrift:

Postfach 10 29 32

70025 Stuttgart

Tel.: 0711/615541-0

FAX: 0711/615541-15

oder direkt über die Kontaktseite

Die Adresse des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten ist

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)

Schreiben Postfach 22 12 19, 80502 München

Besuchen Wagmüllerstraße 18, 80538 München

Anrufen 089 212672-0

Faxen 089 212672-50

Mailen poststelle@datenschutz-bayern.de

Auf der Internetseite https://www.datenschutz-bayern.de/vorstell/impressum.html

finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit Ihr Beschwerderecht wahrzunehmen. Auch diese Möglichkeit können wir selbstverständlich gerne im Zuge einer Erstberatung erörtern.