Nur der vollumfänglich informierte Datenberechtigte kann wirksam Zustimmung gemäß Art. 5 Absatz 1 lit.) a) DSG-VO zur Datenverarbeitung erteilen.
Die Information wird für Internetdienste in der Regel über eine so genannte Datenschutzerklärung erfolgen, die einzelnen Hinweise werden oft im Dialog bei Erfassung der Daten angezeigt. Der Verarbeiter der Daten muss den Dialog und die Erteilte Zustimmung dauerhaft speichern, solange das Nutzungsverhältnis besteht. Es ist daher sinnvoll nicht mehr genutzte Accounts dauerhaft abzumelden (aufzulösen) und die Daten nicht mehr benötigter Dienste löschen zu lassen.
„Offline“ oder in Textform (PDF) erhalten Sie Hinweise oft über mehr oder weniger übersichtlich gestaltete Hinweisblätter die mit
Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte
Informationsblatt nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
oder ähnlich überschrieben sind. Zwingender Bestandteil sind die Hinweise auf Ihre anlassbezogen beschriebenen Datenkategorien und die daraus resultierenden Rechte und Ansprüche, beispielsweise wie folgt:
(im nachfolgenden Beispiel werden Daten von Mietinteressenten im Wege einer Selbstauskunft erhoben und verarbeitet)
Der Mietinteressent, nach Vertragsabschluss auch der Mieter hat das Recht
• auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art 18 DSGVO, sowie
• das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art 20 DSGVO.
Beim Auskunfts- und Löschungsrecht sind ergänzend §§ 34 und 35 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu berücksichtigen. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO und § 19 BDSG)
Sie haben das Recht, aus Gründen die sich aus Ihrer besonderen Situation als Mietinteressent für das angebotene Objekt oder als Mieter ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir oder Ihr Vermieter können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder der Ausübung von Rechten.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und kann sowohl an unsere in Abschnitt 1 angegebene Adresse oder an Ihren Vermieter gerichtet werden.
Zu den einzelnen Rechtsansprüchen, insbesondere zum Auskunfts- und Löschungsrecht sind bereits einige Fälle gerichtlich entschieden worden. Insbesondere ist oft der Umfang der Datenauskunft oder die Zeitdauer (wann muss gelöscht werden) streitig. Oft ist die datenschutzrechtliche Auseinandersetzung auch Nebenkriegsschauplatz oder Begleiterscheinung eines inhaltlichen Streits mit dem Vertragspartner, z.B. bei als ungerechtfertigt empfundenen Ablehnungen, Kündigungen etc.