Internetrecht 5

Internetmarketing
CEA, Affiliates, Influencer & Co.
 

Von der Suchmaschine über soziale Medien zum Influencer...

...wie geht das eigentlich rechtskonform?

Um Traffic auf der Internetseite oder im Onlineshop des Unternehmens zu generieren, werden neben den herkömmlichen Werbemaßnahmen insbesondere die Partnerprogramme der Affiliate-Netzwerke oder Influencer-Werbung in Frage kommen. Häufig beginnt die virtuelle Werbung auch mit einer SEA-Kampangne (searchengine-advertising) über Google oder andere Suchmaschinenbetreiber. Auch die Einbindung in soziale Netzwerke kann eine erfolgversprechende Strategie sein.

Alle Maßnahmen stehen nicht im rechtsfreien Raum. Sie werden vertraglich mit den Affilliates oder Influencern geregelt werden müssen. Die rechtliche Verantwortung für die Maßnahmen bleibt beim Werbetreibenden, sodass auch für diese Formen der Werbung neben dem klassischen Wettbewerbsrecht alle telemedien- und datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden müssen und hinsichtlich des Werbecontents alle Rechtsvorschriften beachtet werden müssen.

Vom Partnerprogramm bis zum Influencervertrag...

...vertragliche Regelungen für Ihre Vertriebspartner

Affiliates und Influencer sind im Regelfall wenig vertragsaffin und Rechtsberater ohne Kenntnisse der Technologien oder Hintergrundwissen in den Rechtsgebieten wenig geeignet, sinnvoll bei der Risikoabschätzung weiterzuhelfen. In Zusammenarbeit mit mehreren Dienstleistern bieten wir den erforderlichen Überblick in der Beratung, sowie Verträge, Hinweistextbausteine, Routinen und vieles mehr, um Ihre virtuellen Geschäftsbeziehungen rechts- und datenschutzkonform umzusetzen.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um die Bewerbung Ihres Internetauftritts und Ihr Waren- und Dienstleistungsangebot via Internetmarketing. Auch für Start-Ups mit geringem Budget für Rechtskosten finden wir Lösungen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt über unser Sekretariat 3 unter den angegebenen Kontaktdaten an.