Transparenzoffensive im Arbeitsrecht - was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Auf Grundlage der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ((EU) 2023/970) ist der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 07.06.2026 eine umfassende Anpassung und Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Neuregelungen mindestens die Vorgaben der Richtlinie umsetzen und möglicherweise darüberhinausgehende, strengere Anforderungen für Arbeitgeber enthalten werden.
Von den künftigen Regelungen werden im Rahmen der Vorgaben der Richtlinie insbesondere Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden betroffen sein.
Nach derzeitigem Stand sind unter anderem folgende Punkte zu erwarten:
• Erweiterte Auskunftspflichten gegenüber Beschäftigten hinsichtlich der Vergütungsstrukturen/-gefälle
• Neue Hinweis- und Informationspflichten innerhalb der Belegschaft, die strategisch und rechtssicher umgesetzt werden müssen
• V erpflichtende Entgeltberichte sowie weitergehende Transparenzanforderungen
• Erhöhte Transparenzpflichten in Bewerbungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf Gehaltsangaben
Die Umsetzung dieser Vorgaben wird für Arbeitgeber mit erheblichen organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden sein. Gleichzeitig ist mit einer Ausweitung von Arbeitnehmerrechten sowie mit verschärften Sanktionsmöglichkeiten und potenziellen Schadensersatzansprüchen bei Verstößen zu rechnen.
Wir empfehlen daher, sich frühzeitig mit den absehbaren Änderungen auseinanderzusetzen und geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung zu ergreifen. Spätestens zur Gesetzesänderung ab Juni 2026 werden diese (und ggf. weitere) im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes verpflichtend.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen nach Inkrafttreten fristgerecht und rechtssicher in Ihrem Unternehmen umzusetzen sowie bestehende Strukturen entsprechend anzupassen.
Für Rückfragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, Frau Rechtsanwältin Koch und Frau Rechtsanwältin Bauer, gerne zur Verfügung.
