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Arbeitsrecht
BAG: Zur Berechnung von Mehrarbeit sind Urlaubsstunden zu berücksichtigen - Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.
Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21 –
Bundesarbeitsgericht: Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
Wenn der Arbeitnehmer während des laufenden Jahres in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen wechselt, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs nicht verhältnismäßig gekürzt werden.
Arbeitsrecht
Urlaubsabgeltung als Schadensersatz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ebenso wie den Anspruch auf Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz von sich aus zu erfüllen.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24.01.2014 – 5 K 1135/13.KO
Keine Urlaubsabgeltung bei Krankheit während Altersteilzeit
Ein Beamter, dem Altersteilzeit im so genannten „Blockmodell“ bewilligt worden ist und der vor Eintritt in die Freistellungsphase seinen restlichen Erholungsurlaub krankheitsbedingt nicht mehr nehmen kann, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf dessen finanzielle Abgeltung.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.5.2013 – 5 AZR 139/12
Entgeltfortzahlung an Feiertagen – MTV Druck
Arbeitet ein Betrieb in mehreren Schichten und beginnt eine der Schichten vor 24:00 Uhr des einen Tages und endet sie im Laufe des folgenden Tages, hat der Arbeitgeber auch für eine solche Schicht den vollen Lohnausfall zu tragen, wenn die Schicht wegen der Feiertagsruhe ausfällt. Sie fällt dann infolge des Feiertags aus, ohne dass es auf die zeitliche Lage der Schicht am Feiertag ankommt.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.06.2013 – C-415/12
Urlaubsdauer bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Das einschlägige Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es nationalen Bestimmungen oder Gepflogenheiten wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach denen die Zahl der Tage bezahlten Jahresurlaubs, die ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Bezugszeitraum nicht in Anspruch nehmen konnte, wegen des Übergangs dieses Arbeitnehmers zu einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Verhältnis gekürzt wird, in dem die von ihm vor diesem Übergang geleistete Zahl der wöchentlichen Arbeitstage zu der danach geleisteten Zahl steht.