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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2012 – 5 AZR 765/10
AGB-Kontrolle bei Überstundenabgeltungsklausel im Formulararbeitsvertrag
Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer für Über- und Mehrarbeit, zu der er gemäß seines Arbeitsvertrages bei betrieblicher Erfordernis verpflichtet ist, keine gesonderte Vergütung erhält, ist nicht klar und verständlich i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.