Alle Beiträge von Karlheinz Gerlach
Einsatz von Leiharbeitnehmer statt Stammkraft kein "vorübergehender" Einsatz
Auswahlentscheidung bei Versetzungen
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen) vom 24.07.2013 – 3 Sa 1749/12
Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Auslagerung von Arbeiten auf Fremdfirmen als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung eingestuft mit der Folge, dass der Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und seinem Werkvertragspartner unwirksam ist.
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag - Teil 2
Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat auf die Klagen zweier von Drittunternehmen bei einem renommierten Fahrzeughersteller Beschäftigten entschieden, dass der Fremdpersonaleinsatz im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und nicht im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt ist.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.06.2013 – C-415/12
Urlaubsdauer bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Das einschlägige Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es nationalen Bestimmungen oder Gepflogenheiten wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach denen die Zahl der Tage bezahlten Jahresurlaubs, die ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Bezugszeitraum nicht in Anspruch nehmen konnte, wegen des Übergangs dieses Arbeitnehmers zu einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Verhältnis gekürzt wird, in dem die von ihm vor diesem Übergang geleistete Zahl der wöchentlichen Arbeitstage zu der danach geleisteten Zahl steht.
Aufhebungsvertrag: Keine Sperrzeit, wenn Kündigung durch den Arbeitgeber spätestens zum Beendigungszeitpunkt möglich
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.04.2013 – 13 Sa 857/12
Handwerker haftet für Schäden in seinem Einsatzbetrieb unter Umständen wie ein Arbeitnehmer
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Frankfurt a.M.) hat entschieden, dass ein Handwerker, der im auftraggebenden Betrieb grob fahrlässig einen Schaden verursacht, grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, die Höhe des Schadens sich aber bei Eingliederung in den auftraggebenden Betrieb nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung richtet.