Alle Beiträge von Karlheinz Gerlach

Keine automatische Festanstellung bei dauerhafter Leiharbeit

03.01.2014
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Entschädigung bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft

03.01.2014
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Höchstaltersgrenze im Leistungsplan einer Unterstützungskasse

02.12.2013
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Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

02.12.2013
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Keine Diskriminierung wegen des Geschlechts nach Festhalten an unwirksamer Kündigung einer Schwangeren ohne Kenntnis von der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung

02.12.2013
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Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - zeitlich uneingeschränkt

02.12.2013
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.2013 – 6 AZR 854/11

Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinne von § 1 Abs. 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste – ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste.

01.12.2013
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Arbeitsrecht

Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach Betriebsübergang

Ein Arbeitnehmer hat sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang verwirkt, wenn er den Betriebserwerber bereits auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verklagt hat.

01.11.2013
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013 – 7 ABR 69/11

Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Bestimmung der Betriebsgrösse im Rahmen der Betriebsratswahl

Das BAG hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs jedenfalls ab 101 Arbeitnehmern grundsätzlich zu berücksichtigen sind.

01.10.2013
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.5.2013 – 5 AZR 139/12

Entgeltfortzahlung an Feiertagen – MTV Druck

Arbeitet ein Betrieb in mehreren Schichten und beginnt eine der Schichten vor 24:00 Uhr des einen Tages und endet sie im Laufe des folgenden Tages, hat der Arbeitgeber auch für eine solche Schicht den vollen Lohnausfall zu tragen, wenn die Schicht wegen der Feiertagsruhe ausfällt. Sie fällt dann infolge des Feiertags aus, ohne dass es auf die zeitliche Lage der Schicht am Feiertag ankommt.

01.10.2013
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