Alle Beiträge von Karlheinz Gerlach

Freistellung nach fristloser Kündigung und ordnungsgemäße Urlaubsgewährung

18.02.2015
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Arbeitsrecht

Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

Wenn der Arbeitnehmer während des laufenden Jahres in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen wechselt, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs nicht verhältnismäßig gekürzt werden.

01.02.2015
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Arbeitsrecht

Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede im Arbeitsvertrag

Formularmäßige Vertragsstrafen für den Fall des Nichtantritts der Beschäftigung sind zulässig.

01.02.2015
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Arbeitsverhältnis mit Entleiher bei widersprüchlicher Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses

28.01.2015
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13

Beweislast des Arbeitnehmers für eine überdurchschnittliche Leistung im Rahmen eines Zeugnisses

Ein Arbeitnehmer, der anstelle des unter Verwendung der sogenannten Notenskala als „befriedigend“ erteilten Zeugnisses eine „gute“ Gesamtbewertung erreichen will, muss im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen.

01.12.2014
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Arbeitsrecht

Urlaubsabgeltung als Schadensersatz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ebenso wie den Anspruch auf Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz von sich aus zu erfüllen.

01.09.2014
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Außerordentliche Kündigung wegen geschäftsschädigender Aussagen in YouTube-Video

29.08.2014
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Kein Untergang des Urlaubsanspruchs durch Tod des Arbeitnehmers

02.07.2014
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Unwirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussfrist

01.07.2014
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Betriebsrat

Mitbestimmung über das Führen von Krankenrückkehrgesprächen

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu bejahen, wenn die Arbeitgeberin Krankenrückkehrgespräche führt, um Informationen über Krankheitsursachen zu erhalten, die sowohl zur Beseitigung arbeitsplatzspezifischer Einflüsse als auch zur Vorbereitung individualrechtlicher Maßnahmen bis zur Kündigung des Arbeitnehmers dienen.

01.06.2014
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