Alle Beiträge von Karlheinz Gerlach

Schriftformerfordernis bei Inanspruchnahme von Elternzeit

22.05.2016
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Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung

30.04.2016
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2016 – 4 AZR 421/15

Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung

Bei Geltung einer tariflichen Ausschlussfrist in einem Arbeitsverhältnis, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das Anspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen ist und dem Anspruchsgegner ggf. später zugestellt wird, entscheidend ist der Zugang beim Anspruchsgegner selbst.

01.04.2016
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Arbeitsrecht

Sperre beim Arbeitslosengeld bei einem Wechsel in befristete Beschäftigung?

Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte.

01.04.2016
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Vergütung von Umkleidezeit als Arbeitszeit

31.03.2016
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Arbeitsrecht

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Die Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten ist dann unangemessen benachteiligend, wenn die Rückforderungssumme das monatliche Brutto-Einkommen um ein Vielfaches übersteigt und es nur eine grobe jährliche Staffelung der Reduzierung der Rückzahlungspflicht gibt.

01.03.2016
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Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 01.09.2015 – 7 Sa 592/14

Verpflichtung zur Teilnahme an Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

Der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen.

01.03.2016
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Haftung des Arbeitgebers für im Betrieb gestohlene Wertsachen

01.02.2016
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Arbeitsrecht

Darlegungs- und Beweislast bei ausserordentlicher Kündigung

Der Arbeitgeber muss nicht nur den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung beweisen, sondern er muss auch die Rechtfertigung des Arbeitnehmers entkräften können.

01.02.2016
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Betriebsrat

Erneute Betriebsratsanhörung nach Änderung des Sachverhalts

Die Betriebsratsanhörung ist zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat. Eine solche wesentliche Änderung ist jedenfalls dann gegeben, wenn bei einer auf zahlreiche einzelne Vorwürfe gestützten Kündigung dem Betriebsrat mitgeteilt wird, der Arbeitnehmer habe sich auf eine schriftliche Anhörung nicht geäußert, und der Arbeitnehmer kurz darauf im Rahmen einer Verhandlung vor dem Integrationsamt eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgibt.

01.01.2016
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