Alle Beiträge von Karlheinz Gerlach
Arbeitsrecht
Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags
Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen zur Höhe des Nachtarbeitszuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (Arbeitszeitgesetz), so ist ein solcher regelmäßig und ohne besondere Umstände i.H.v. 25 % angemessen. Bei Dauernachtarbeit ist der Zuschlag regelmäßig mit 30 % zu bemessen.
Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers
Arbeitsrecht
Entstehen betrieblicher Übung bei einer Sonderzahlung in jeweils unterschiedlicher Höhe
Erbringt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg vorbehaltlos jeweils zum Jahresende eine als “Sonderzahlung” bezeichnete Leistung in unterschiedlicher Höhe an einen Arbeitnehmer, darf dieser daraus auf ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf Leistung einer jährlichen Sonderzahlung schließen, deren Höhe der Arbeitgeber einseitig nach billigem Ermessen festsetzt.
Wiedereingliederung durch organisierten Suchprozess beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb
Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2015 – 5 Ca 1675/15
Leistungsbonus in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen
Ein Leistungsbonus, der einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung aufweist, kann in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden.
Tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners bei der Betriebsrentenanpassung maßgeblich
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2015 – 4 AZR 587/13
Durchführung des Günstigkeitsvergleichs nach Sachgruppen bei tarifvertraglichen Ansprüchen
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG (Tarifvertragsgesetz) verankerten Günstigkeitsprinzip nur dann zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist anhand eines Sachgruppenvergleiches zu prüfen, wobei Arbeitszeit und Arbeitsentgelt eine einheitliche Sachgruppe bilden.
Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung bei Rückfall nach langjähriger Alkoholabhängigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet i.S.d. § 3 Abs. 1 S 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz), wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden.