Arbeitsvertrag und AGB Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Arbeitsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

Arbeitsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Seit der Schuldrechtsreform 2002 ist auf arbeitsvertragliche Klauseln, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsvertragsverhältnissen sieht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB anwendbar, wobei die Besonderheiten im Arbeitsrecht zu berücksichtigen sind.

Seither befinden sich Arbeitsvertragsbedingungen im ständigen Wandel. Viele Klauseln wurden für unwirksam erklärt, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, z. B. bei einer Versetzung auf einen zumutbaren, nicht aber gleichwertigen Arbeitsplatz. Andere Klauseln wurden als widersprüchlich beurteilt, z. B. die Gewährung einer freiwilligen, aber jederzeit widerruflichen Sonderleistung. Weitere Klauseln wurden als überraschend weil versteckt angesehen, z. B. eine drucktechnisch nicht hervorgehobene Ausschlussfrist.

Aber auch Europa spielt in die Formulierungen von Arbeitsvertragsklauseln mit hinein. So ist eine Differenzierung der Anzahl der Urlaubstage nach Alter wegen Diskriminierung unzulässig. Auch ist bei der Formulierung des Verfalls von Urlaubsansprüchen zu differenzieren.

Nachdem nachteilige und unklare Klauseln zulasten des Verwenders, des Arbeitgebers, gehen, ist eine sorgfältige Formulierung geboten. Aber auch zugunsten des Arbeitnehmers ist stets zu prüfen, ob die arbeitsvertragliche Regelung gilt (Ausschlussfrist, Freiwilligkeitsvorbehalt) oder ob nicht doch Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber entgegen des ersten Anscheins der Arbeitsvertragsklauseln geltend gemacht werden können.