Alle Beiträge zum Stichwort: Ermessen
Arbeitsrecht
Bonusanspruch: Leistungsbestimmung durch das Gericht
Die Entscheidung über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen, die sich der Arbeitgeber vertraglich vorbehalten hat, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht sie nicht billigem Ermessen, ist sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB unverbindlich und die Höhe des Bonus ist durch das Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien festzusetzen.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.04.2014 – 10 AZR 637/13
Beschäftigungsanspruch einer Krankenschwester trotz Nachtdienstuntauglichkeit
Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann, ist deshalb nicht arbeitsunfähig krank, sondern hat einen Anspruch auf Beschäftigung dergestalt, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden.