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Dieselskandal
BGH: Hinweisbeschluss zu Rechtsfragen im sog. „Dieselskandal“
In seiner Pressemittelung zur Aufhebung des Verhandlungstermins vom 27.02.2019 – VIII ZR 225/17 (zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs auf Ersatzlieferung bei einem Modellwechsel) kündigt der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung eines Hinweisbeschlusses zu Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung an.
Verbraucherrecht
Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§ 439 BGB)
Die Kostentragungsregelung des § 439 Abs. 2 BGB begründet in Fällen, in denen eine Nacherfüllung die Verbringung der Kaufsache an einen entfernt liegenden Nacherfüllungsort erfordert und bei dem Käufer deshalb Transportkosten zwecks Überführung an diesen Ort anfallen, bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht nur einen Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer; der Käufer kann nach dem Schutzzweck des von Art. 3 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterrichtlinie geforderten Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung vielmehr grundsätzlich schon vorab einen (abrechenbaren) Vorschuss zur Abdeckung dieser Kosten beanspruchen, wenn das Vorliegen des geltend gemachten Mangels noch ungeklärt ist.