Alle Beiträge von Theo Fleßner, LL.M.
WEG
BGH: Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 14.06.2019 – V ZR 254/17 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.
Rauchwarnmelder - Einheitlicher Einbau und Wartung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässig
BGH: Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers bei Immobilienveräußerung begründet eigene (Schutz-)Rechte des Mieters
Bundesgerichtshof: Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden
FORMULARMÄßIGE ÜBERTRAGUNG DER SCHÖNHEITSREPARATUREN BEI UNRENOVIERT ÜBERGEBENER WOHNUNG AUCH BEI "RENOVIERUNGSVEREINBARUNG" ZWISCHEN MIETER UND VORMIETER UNWIRKSAM
Handwerker verursacht Brand: Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude!
Bundesgerichtshof zur Räum- und Streupflicht des Vermieters auf öffentlichem Gehweg
Mietrecht
Streit um Heizkostenabrechnung: Beweislast des Vermieters und Recht des Mieters auf Belegeinsicht
Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 07.02.2018 (VIII ZR 189/17) mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen beschäftigt.
Arbeitsrecht
Bundesgerichtshof bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BBG (Eintrittsrecht des Mieters) zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung durch den Arbeitgeber als Werkswohnung
Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 17.01.2018 – VIII ZR 241/16 mit der Frage beschäftigt, ob § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB auch in Fällen (unmittelbar) anwendbar ist, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt.