Alle Beiträge zum Stichwort: Arbeitsvertrag
Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 22.03.2017 – 10 AZR 448/15
Wettbewerbsverbot – Fehlende Karenzentschädigung – Salvatorische Klausel
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO iVm. § 74 Abs. 2 HGB* keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel führt nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots.
Arbeitsrecht
Sperre beim Arbeitslosengeld bei einem Wechsel in befristete Beschäftigung?
Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte.
Betriebsrat
Erneute Betriebsratsanhörung nach Änderung des Sachverhalts
Die Betriebsratsanhörung ist zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat. Eine solche wesentliche Änderung ist jedenfalls dann gegeben, wenn bei einer auf zahlreiche einzelne Vorwürfe gestützten Kündigung dem Betriebsrat mitgeteilt wird, der Arbeitnehmer habe sich auf eine schriftliche Anhörung nicht geäußert, und der Arbeitnehmer kurz darauf im Rahmen einer Verhandlung vor dem Integrationsamt eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgibt.
Arbeitsrecht
Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach Betriebsübergang
Ein Arbeitnehmer hat sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang verwirkt, wenn er den Betriebserwerber bereits auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verklagt hat.
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag - Teil 2
Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat auf die Klagen zweier von Drittunternehmen bei einem renommierten Fahrzeughersteller Beschäftigten entschieden, dass der Fremdpersonaleinsatz im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und nicht im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt ist.
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Lohnpfändung
Mit dem Pfändungsbeschluss ist es dem Arbeitgeber untersagt, den pfändbaren Betrag des Nettoarbeitseinkommens an den Arbeitnehmer auszubezahlen. Alle nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorgenommenen Zahlungen an den Arbeitnehmer entfalten gegenüber dem Gläubiger keine Wirkungen.