Alle Beiträge zum Stichwort: Betriebsverfassungsgesetz

Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24.11.2015 – 16 TaBV 106/15

Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

Der Betriebsrat hat auch die ordnungsgemäße Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber zu überwachen. Hierfür muss der Betriebsrat die Namen der von der Zielvereinbarung betroffenen Mitarbeiter kennen, um die Erfüllung der dort aufgestellten Kriterien nachvollziehen zu können. Der Übermittlung der Namen stehen keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegen.

01.07.2016
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Betriebsrat

Mitbestimmung über das Führen von Krankenrückkehrgesprächen

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu bejahen, wenn die Arbeitgeberin Krankenrückkehrgespräche führt, um Informationen über Krankheitsursachen zu erhalten, die sowohl zur Beseitigung arbeitsplatzspezifischer Einflüsse als auch zur Vorbereitung individualrechtlicher Maßnahmen bis zur Kündigung des Arbeitnehmers dienen.

01.06.2014
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Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13.03.2014 – 6 TaBV 5/13

Auflösung des Betriebsrats bei Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen

Ein Betriebsrat verletzt seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise, wenn er im Zeitraum von einem Jahr keine dem Gesetz entsprechenden Betriebsversammlungen und ggf. Abteilungsversammlungen durchführt.

01.04.2014
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Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14.08.2013 – 4 TaBV 4/13

Zustimmungsverweigerung bei unbefristeter Besetzung eines Elternzeitvertretungsarbeitsplatzes

Eine Besorgnis eines unmittelbaren Nachteils i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) liegt auch dann vor, wenn eine Situation, dass zwei Arbeitnehmer um denselben Arbeitsplatz konkurrieren müssen, nicht sofort eintritt, sondern vorhersehbar erst später nach Rückkehr einer sich derzeit in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin, wenn es sich bei der (unbefristet) zu besetzenden Stelle um die einzige Stelle handelt, die der künftig zurückkehrenden Arbeitnehmerin kraft Direktionsrecht angeboten werden könnte.

01.03.2014
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