Alle Beiträge zum Stichwort: Online
Internetrecht
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Ein neues Gesetz (In Kraft ab dem 1. August 2012) sieht vor, dass kostenpflichtige Infos und Downloads künftig im Internet deutlich gekennzeichnet sein müssen. Bislang haben viele Anbieter diesen Hinweis nämlich so geschickt platziert, dass User ihn schlicht übersehen haben („Abofallen im Internet“).
Datenschutz
Newsletter-Empfehlung zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit – activemind.AG – Hier zum Thema datenschutzkonformer Einsatz von Whatsapp für Unternehmen
Die Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp ist auch für Unternehmen äußerst vorteilhaft: Attraktive Funktionen zur Strukturierung von Nachrichten, Empfängern und Inhalten bieten echte Mehrwerte. Darüber hinaus ist der Dienst kostenlos (zumindest monetär gesehen), unbeschränkt und über Ländergrenzen hinweg nutzbar. Doch können Unternehmen bzw. Businesskunden unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) WhatsApp überhaupt datenschutzkonform nutzen? Was gilt für die Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern?
Internetrecht
Bundesgerichtshof zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 27.02.2018 – VI ZR 489/16 entschieden, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine nicht verpflichtet ist, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Der Suchmaschinenbetreiber muss erst reagieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.09.2015 – 4 U 99/14
Zur AGB- Klausel: „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“
Die Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetversandhändlers unzulässig, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt.