Aktuelle Beiträge aus Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Aktuelle Fachbeiträge
 

Aktuelle Beiträge aus Heilbronn

Die Welt des Rechts und der Gesetze ist im steten Wandel. Mit unseren aktuellen Fachbeiträgen, die wir im Übrigen schon seit vielen Jahren auf unserer Website veröffentlichen, möchten wir unsere Mandanten und Mandantinnen über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts informieren und ihnen wertvolle Tipps und Hinweise geben, wie sie ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich meistern können. Als renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Fachwissen sind wir bestrebt, unseren Mandanten und Mandantinnen eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung zu bieten. Wir hoffen, dass unsere Fachbeiträge dabei helfen, sich in der zwischenzeitlich sehr komplexen Welt des Rechts zurechtzufinden und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen.

Expertise

EuGH: Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers

Martin Hartmann

15.10.2019
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EuGH zur Datenschutz-Mitverantwortung via „gefällt mir“-Button von Facebook

Martin Hartmann

03.09.2019
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Bundesverfassungsgericht: Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Theo Fleßner, LL.M.

03.09.2019
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Bundesarbeitsgericht: Keine sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Karlheinz Gerlach

03.09.2019
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BGH Zur markenrechtlichen Haftung für auch auf Produkte von Drittanbietern verlinkte GoogleAnzeigen (ORTLIEB II)

Martin Hartmann

03.09.2019
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EuGH zur Überkompensation bei Kumulation von Fluggastrechten aus mehreren Ansprüchen des Fluggastes

Constance Koch

03.09.2019
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Erste Tätigkeitsstätte bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis

Christoph Schöll

01.08.2019
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Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

Christian Falla

01.08.2019
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Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht erachtet Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige für zulässig

Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher – vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen – wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

Karlheinz Gerlach, Constance Koch, Christoph Schöll

01.08.2019
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Bundesgerichtshof entscheidet Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter dürfen kostenpflichtig angeboten werden

Peter Strenkert

02.07.2019
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