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Arbeitsrecht
Bundesgerichtshof bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BBG (Eintrittsrecht des Mieters) zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung durch den Arbeitgeber als Werkswohnung
Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 17.01.2018 – VIII ZR 241/16 mit der Frage beschäftigt, ob § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB auch in Fällen (unmittelbar) anwendbar ist, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt.

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