Aktuelle Beiträge aus Heilbronn
Die Welt des Rechts und der Gesetze ist im steten Wandel. Mit unseren aktuellen Fachbeiträgen, die wir im Übrigen schon seit vielen Jahren auf unserer Website veröffentlichen, möchten wir unsere Mandanten und Mandantinnen über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts informieren und ihnen wertvolle Tipps und Hinweise geben, wie sie ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich meistern können. Als renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Fachwissen sind wir bestrebt, unseren Mandanten und Mandantinnen eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung zu bieten. Wir hoffen, dass unsere Fachbeiträge dabei helfen, sich in der zwischenzeitlich sehr komplexen Welt des Rechts zurechtzufinden und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen.
Personenstandsrecht muss laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
Antje Wurst
Eine Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 Abs. 1 BGB*) ist unwirksam
Theo Fleßner, LL.M.
Bundesgerichtshof: Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPalKäuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen
Vorlage an Europäischen Gerichtshof zum Widerrufsrecht bei Online-Matratzenkauf
Bundesgerichtshof zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern
Theo Fleßner, LL.M.
Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges
Constance Koch
Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit
Constance Koch
Insolvenzanfechtung: Rückzahlung von „Druckzahlungen“ auch bei Ausbildungsvergütung
Karlheinz Gerlach
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wiedereinstellungsanspruch
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann bei einem Betriebsübergang grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geniessen.
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen.
Karlheinz Gerlach, Constance Koch