Aktuelle Beiträge aus Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Aktuelle Fachbeiträge
 

Aktuelle Beiträge aus Heilbronn

Die Welt des Rechts und der Gesetze ist im steten Wandel. Mit unseren aktuellen Fachbeiträgen, die wir im Übrigen schon seit vielen Jahren auf unserer Website veröffentlichen, möchten wir unsere Mandanten und Mandantinnen über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts informieren und ihnen wertvolle Tipps und Hinweise geben, wie sie ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich meistern können. Als renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Fachwissen sind wir bestrebt, unseren Mandanten und Mandantinnen eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung zu bieten. Wir hoffen, dass unsere Fachbeiträge dabei helfen, sich in der zwischenzeitlich sehr komplexen Welt des Rechts zurechtzufinden und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen.

Expertise

Bundesgerichtshof: Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPalKäuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

Christoph Schöll

01.12.2017
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Vorlage an Europäischen Gerichtshof zum Widerrufsrecht bei Online-Matratzenkauf

Christoph Schöll

01.12.2017
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Bundesgerichtshof zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern

Theo Fleßner, LL.M.

06.11.2017
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Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges

Constance Koch

06.11.2017
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Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit

Constance Koch

06.11.2017
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Insolvenzanfechtung: Rückzahlung von „Druckzahlungen“ auch bei Ausbildungsvergütung

Karlheinz Gerlach

06.11.2017
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Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Christoph Schöll

06.11.2017
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Wiedereinstellungsanspruch

Ein Wiedereinstellungsanspruch kann bei einem Betriebsübergang grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geniessen.

Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen.

Karlheinz Gerlach, Constance Koch, Christoph Schöll

01.11.2017
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Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

Karlheinz Gerlach

04.10.2017
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Fluggastrechte bei Flugverspätung bei angemieteten Flugzeug

Constance Koch

04.10.2017
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