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Bundesverfassungsgericht hat Anträge gegen Dieselfahrverbot in Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen

Beschlüsse vom 01.10.2019 - 1 BvR 1798/19, 1 BvR 1799/19, 1 BvR 1800/19, 1 BvR 1801/19, 1 BvR 1802/19, 1 BvR 1803/19, 1 BvR 1804/19, 1 BvR 1805/19, 1 BvR 1898/19

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 01.10.2019 insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen. Die Anträge betrafen das Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der Umweltzone Stuttgart und hierzu im Wege des Eilrechtsschutzes ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. Die Nichtannahmen erfolgten gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ohne Begründung.

(Quelle: Pressestelle Bundesverfassungsgericht PM Nr. 69/2019 vom 22.10.2019)

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