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Kündigung wegen Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde.

Der vom Arbeitsgericht Berlin entschiedene Fall betraf die Kündigung eines Hausmeisters. Dieser war bei seinem Arbeitgeber mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden bei einer Vergütung von monatlich EUR 315,00 beschäftigt, was einen Stundenlohn von EUR 5,19 ergab. Als der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn von EUR 8,50 forderte, bot dieser lediglich eine Herabsetzung der Arbeitszeit auf monatlich 32 Stunden bei einer Monatsvergütung von EUR 325,00 an. Dies hätte einen Stundenlohn von EUR 10,15 ergeben. Nachdem der Arbeitnehmer die Änderung der Vertragsbedingungen abgelehnt hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsgericht Berlin sah in der Kündigung eine nach § 612a BGB verbotene Maßregelung. Denn der Arbeitgeber habe das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil der Kläger in zulässiger Weise den gesetzlichen Mindestlohn gefordert habe. Eine derartige Kündigung sei unwirksam.

Fazit:

§ 612a BGB besagt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen darf, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Die Norm drückt als allgemeines Benachteiligungsverbot einen allgemeinen Rechtsgedanken aus. Sie sichert die faktische Ausübbarkeit des Rechts, indem sie die Furcht des Arbeitnehmers vor einer disziplinierenden Maßnahme des Arbeitgebers bei Ausübung des Rechts beseitigen soll. Dieser Kündigungsschutz spielt vor allem bei Kleinbetrieben, in welchen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, eine Rolle. Von § 612a BGB werden aber nicht nur Kündigungen erfasst, sondern alle Maßnahmen des Arbeitgebers, z.B. auch Versetzungen, wenn diese erfolgen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Diese Maßnahmen sind dann unwirksam.

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