Alle Beiträge von Christian Falla
Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
BGH: Voraussetzungen für eine wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen – Konkrete Formulierung notwendig
BAD HERRENALB: ERSTMALIGE FESTSETZUNG EINES ABWASSERBEITRAGES NACH MEHR ALS ZWEI JAHRZEHNTEN UNZULÄSSIG
Sind Werbeblocker für Internetseiten grundsätzlich zulässig?
Karenzentschädigung – Ein Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist mit Wirkung für die Zukunft möglich
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammern erfolglos
BGH, Urteil vom 30.03.2017 – VII ZR 269/15
Kann eine GBR Verbraucher sein?
Eine als Außengesellschaft rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, ist unabhängig davon, ob sie lediglich zu privaten Zwecken und nicht gewerblich oder Selbständig beruflich tätig ist, nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB in der bis zum 13. Juni 2014 geltenden Fassung.
Europarecht: Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, seine Waren auf Drittplattformen wie Amazon oder eBay zu verkaufen
Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 04.09.2014 – C-452/13
„Ankunftszeit“ erst beim Öffnen der Flugzeugtüren
Die Art. 2, 5 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 sind dahin auszulegen, dass der Begriff „Ankunftszeit“, der verwendet wird, um das Ausmaß der Fluggästen entstandenen Verspätung zu bestimmen, für den Zeitpunkt steht, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist.