Alle Beiträge zum Stichwort: Kündigungsschutz
Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht erachtet Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige für zulässig
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher – vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen – wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.
Wiedereinstellungsanspruch
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann bei einem Betriebsübergang grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geniessen.
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen.
Arbeitsrecht
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde
Die Kündigung eines Bank-Mitarbeiters auf Druck der New Yorker Finanzaufsicht (NYDFS) kann unwirksam sein.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2016 – 4 AZR 421/15
Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
Bei Geltung einer tariflichen Ausschlussfrist in einem Arbeitsverhältnis, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das Anspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen ist und dem Anspruchsgegner ggf. später zugestellt wird, entscheidend ist der Zugang beim Anspruchsgegner selbst.
Arbeitsrecht
Darlegungs- und Beweislast bei ausserordentlicher Kündigung
Der Arbeitgeber muss nicht nur den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung beweisen, sondern er muss auch die Rechtfertigung des Arbeitnehmers entkräften können.
Betriebsrat
Erneute Betriebsratsanhörung nach Änderung des Sachverhalts
Die Betriebsratsanhörung ist zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat. Eine solche wesentliche Änderung ist jedenfalls dann gegeben, wenn bei einer auf zahlreiche einzelne Vorwürfe gestützten Kündigung dem Betriebsrat mitgeteilt wird, der Arbeitnehmer habe sich auf eine schriftliche Anhörung nicht geäußert, und der Arbeitnehmer kurz darauf im Rahmen einer Verhandlung vor dem Integrationsamt eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgibt.
Arbeitsrecht
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede im Arbeitsvertrag
Formularmäßige Vertragsstrafen für den Fall des Nichtantritts der Beschäftigung sind zulässig.
Kündigungsschutz
Fristlose Kündigung wegen unbefugter Datenlöschung wirksam
Die fristlose Kündigung eines Account-Managers wegen der umfangreichen Löschung von Daten auf seinem Benutzer-Account im Betrieb kann ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.2013 – 6 AZR 854/11
Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste
Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinne von § 1 Abs. 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste – ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste.