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Transparenzregister: Achtung! Abzocker am Werk!

Der Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht auf der offiziellen Website des Transparenzregisters am 21.01.2020 folgenden wichtigen Hinweis:

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos.

Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.

(Quelle: https://www.transparenzregister.de/treg/de/start)

Für Rechtsfragen zur Eintragungspflicht empfehlen wir zum Einstieg die auf der Internetseite angebotenen Erläuterungen und zur detaillierten Auseinandersetzung die vom Bundesverwaltungsamt auf der Internetseite

"https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Transparenzregister/ Transparenzregister_FAQ.pdf" https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/Z MV/Transparenzregister/Transparenzregister_FAQ.pdf zum Download bereitgehaltene Zusammenfassung

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