Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Aktuelle Fachbeiträge
 

(Bau-)Werk urheberrechtlich geschützt: Drohnenaufnahmen sind unzulässig!

BGH, Urteil vom 23.10.2024 - I ZR 67/23

Die in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG geregelte Panoramafreiheit bezweckt die Freistellung der Nutzung von Werken, wenn und soweit sie Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbildes sind. Mit Hilfe einer Drohne angefertigte Luftaufnahmen unterfallen nicht der Panoramafreiheit. Das hat der Bundesgerichtshof am 23.10.2024 entschieden.

Quelle: IBR-Online: Newsletter 42/2024

Das könnte Sie auch interessieren

Erbrecht, Vererben, Schenken, Stiften
12.04.2025

Muss es immer ein Erbschein sein?

Häufig ist ein Erbschein gar nicht notwendig - doch wann genau ist er erforderlich und wann nicht?

Beitrag lesen
Pflegeversicherungsrecht, Sozialrecht
09.03.2025

Bundessozialgericht hat entschieden - wichtige Klarstellung für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern mit Diabetes Typ 1

Das Bundessozialgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Anerkennung von Pflegegrad 2 bei Kindern mit Diabetes Typ 1 erheblich vereinfacht. Die Entscheidung vom 12. Dezember 2024 (Az.: B 3 P 9/23 R) bietet neue wichtige Klarstellungen für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch Diabetes bedingte Verhaltensweisen und Pflegebedarfe.

Beitrag lesen