Alle Beiträge von Christoph Schöll
Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet
Arbeitsrecht
Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach Betriebsübergang
Ein Arbeitnehmer hat sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang verwirkt, wenn er den Betriebserwerber bereits auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verklagt hat.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013 – 7 ABR 69/11
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Bestimmung der Betriebsgrösse im Rahmen der Betriebsratswahl
Das BAG hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs jedenfalls ab 101 Arbeitnehmern grundsätzlich zu berücksichtigen sind.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.5.2013 – 5 AZR 139/12
Entgeltfortzahlung an Feiertagen – MTV Druck
Arbeitet ein Betrieb in mehreren Schichten und beginnt eine der Schichten vor 24:00 Uhr des einen Tages und endet sie im Laufe des folgenden Tages, hat der Arbeitgeber auch für eine solche Schicht den vollen Lohnausfall zu tragen, wenn die Schicht wegen der Feiertagsruhe ausfällt. Sie fällt dann infolge des Feiertags aus, ohne dass es auf die zeitliche Lage der Schicht am Feiertag ankommt.
Benachteiligung wegen der Behinderung bei Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen) vom 24.07.2013 – 3 Sa 1749/12
Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Auslagerung von Arbeiten auf Fremdfirmen als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung eingestuft mit der Folge, dass der Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und seinem Werkvertragspartner unwirksam ist.
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag - Teil 2
Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat auf die Klagen zweier von Drittunternehmen bei einem renommierten Fahrzeughersteller Beschäftigten entschieden, dass der Fremdpersonaleinsatz im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und nicht im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt ist.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.06.2013 – C-415/12
Urlaubsdauer bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Das einschlägige Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es nationalen Bestimmungen oder Gepflogenheiten wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach denen die Zahl der Tage bezahlten Jahresurlaubs, die ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Bezugszeitraum nicht in Anspruch nehmen konnte, wegen des Übergangs dieses Arbeitnehmers zu einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Verhältnis gekürzt wird, in dem die von ihm vor diesem Übergang geleistete Zahl der wöchentlichen Arbeitstage zu der danach geleisteten Zahl steht.