Alle Beiträge von Christoph Schöll
Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn
Arbeitsrecht
Darlegungs- und Beweislast bei ausserordentlicher Kündigung
Der Arbeitgeber muss nicht nur den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung beweisen, sondern er muss auch die Rechtfertigung des Arbeitnehmers entkräften können.
Betriebsrat
Erneute Betriebsratsanhörung nach Änderung des Sachverhalts
Die Betriebsratsanhörung ist zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat. Eine solche wesentliche Änderung ist jedenfalls dann gegeben, wenn bei einer auf zahlreiche einzelne Vorwürfe gestützten Kündigung dem Betriebsrat mitgeteilt wird, der Arbeitnehmer habe sich auf eine schriftliche Anhörung nicht geäußert, und der Arbeitnehmer kurz darauf im Rahmen einer Verhandlung vor dem Integrationsamt eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgibt.
Fiktive Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis
Arbeitsrecht
Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags
Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen zur Höhe des Nachtarbeitszuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (Arbeitszeitgesetz), so ist ein solcher regelmäßig und ohne besondere Umstände i.H.v. 25 % angemessen. Bei Dauernachtarbeit ist der Zuschlag regelmäßig mit 30 % zu bemessen.
Arbeitsrecht
Entstehen betrieblicher Übung bei einer Sonderzahlung in jeweils unterschiedlicher Höhe
Erbringt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg vorbehaltlos jeweils zum Jahresende eine als “Sonderzahlung” bezeichnete Leistung in unterschiedlicher Höhe an einen Arbeitnehmer, darf dieser daraus auf ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf Leistung einer jährlichen Sonderzahlung schließen, deren Höhe der Arbeitgeber einseitig nach billigem Ermessen festsetzt.
Zerwürfnis mit Ehemann der Arbeitnehmerin rechtfertigt keine Kündigung
Kein Anspruch auf Rückzahlung für Mängel bei Schwarzarbeit
"Spätehenklausel" in der Hinterbliebenenversorgung wegen Altersdiskriminierung unwirksam
Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2015 – 5 Ca 1675/15
Leistungsbonus in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen
Ein Leistungsbonus, der einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung aufweist, kann in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden.