Alle Beiträge von Christoph Schöll

Keine Erstreckung einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel auf vorsätzliches Handeln

15.07.2013
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Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.04.2013 – 13 Sa 857/12

Handwerker haftet für Schäden in seinem Einsatzbetrieb unter Umständen wie ein Arbeitnehmer

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Frankfurt a.M.) hat entschieden, dass ein Handwerker, der im auftraggebenden Betrieb grob fahrlässig einen Schaden verursacht, grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, die Höhe des Schadens sich aber bei Eingliederung in den auftraggebenden Betrieb nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung richtet.

01.06.2013
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Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

01.06.2013
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Arbeitsrecht

Weihnachtsgeld – Freiwilligkeitsvorbehalt

Die Parteien streiten über Weihnachtsgeldansprüche für die Jahre 2009 und 2010. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1.08.2004 beschäftigt.

01.05.2013
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Kein Anspruch des Betriebsrats auf einen „externen“ Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber

01.04.2013
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Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 02.10.2012 – 17 TaBV 48/12

Mitbestimmung bei vorübergehender Überlassung von Leiharbeitnehmern

Die Versetzung eines Leiharbeitnehmers in einen anderen Betrieb des Entleihers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats des Entleihbetriebs gemäß § 99 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). § 14 Abs. 3 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) unterscheidet nicht zwischen Versetzung und Einstellung, sondern statuiert das Mitbestimmungsrecht vor der Übernahme zur Arbeitsleistung.

01.02.2013
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Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

31.01.2013
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Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

28.01.2013
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Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Lohnpfändung

Mit dem Pfändungsbeschluss ist es dem Arbeitgeber untersagt, den pfändbaren Betrag des Nettoarbeitseinkommens an den Arbeitnehmer auszubezahlen. Alle nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorgenommenen Zahlungen an den Arbeitnehmer entfalten gegenüber dem Gläubiger keine Wirkungen.

01.01.2013
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2012 – 5 AZR 765/10

AGB-Kontrolle bei Überstundenabgeltungsklausel im Formulararbeitsvertrag

Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer für Über- und Mehrarbeit, zu der er gemäß seines Arbeitsvertrages bei betrieblicher Erfordernis verpflichtet ist, keine gesonderte Vergütung erhält, ist nicht klar und verständlich i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

01.10.2012
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