Alle Beiträge von Christoph Schöll
Bundesgerichtshof: Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPalKäuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen
Vorlage an Europäischen Gerichtshof zum Widerrufsrecht bei Online-Matratzenkauf
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wiedereinstellungsanspruch
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann bei einem Betriebsübergang grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geniessen.
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen.
Datenschutz: Überwachung eines Mitarbeiters mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wissenswertes zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Voraussetzung für eine Ersatzleistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Sachschaden auf dem Versicherungsort, der die Unterbrechung verursacht. Der Sachschaden muss dabei durch eine versicherte Gefahr entstanden sein, zum Beispiel Feuer oder Leitungswasser und eine dem Betrieb dienende Sache beeinträchtigen. Dabei muss es sich nicht um Eigentum des Versicherungsnehmers handeln.
Kein Kündigungsschutz für den betroffenen Mitarbeiter nach einem erfolgreichen Entlassungsverlangen des Betriebsrats
Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 22.03.2017 – 10 AZR 448/15
Wettbewerbsverbot – Fehlende Karenzentschädigung – Salvatorische Klausel
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO iVm. § 74 Abs. 2 HGB* keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel führt nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots.
Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung
AGB-Recht
Neuregelung der Schriftform im AGB-Recht und Ausschlussfrist
Für Erklärungen oder Anzeigen des Verbrauchers gegenüber dem Verwender oder einem Dritten gilt seit dem 01.10.2016, dass nur noch die Textform wirksam vereinbart werden können soll. Dazu wurde § 309 Nr. 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wie folgt geändert: