Alle Beiträge von Constance Koch
Das Oberlandesgericht Stuttgart weist auf die eindeutig geregelte Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden in Bußgeldsachen hin
Der Bundesgerichtshof konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen bei Badeunfällen
Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges
Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit
Wiedereinstellungsanspruch
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann bei einem Betriebsübergang grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geniessen.
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen.
Fluggastrechte bei Flugverspätung bei angemieteten Flugzeug
Achtung: Nur Sonntags- und Feiertagszulagen und Zulagen für Nachtarbeit sind nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts unpfändbar
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.06.2017 – VII ZR 95/16
Ersatz überhöhten Gutachterhonorars wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung
Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären muss, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet.
Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet über urheberrechtliche Fragen zu Fotografien von in Museen ausgestellten Gemälden
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wissenswertes zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Voraussetzung für eine Ersatzleistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Sachschaden auf dem Versicherungsort, der die Unterbrechung verursacht. Der Sachschaden muss dabei durch eine versicherte Gefahr entstanden sein, zum Beispiel Feuer oder Leitungswasser und eine dem Betrieb dienende Sache beeinträchtigen. Dabei muss es sich nicht um Eigentum des Versicherungsnehmers handeln.