Aktuelle Beiträge aus Heilbronn
Die Welt des Rechts und der Gesetze ist im steten Wandel. Mit unseren aktuellen Fachbeiträgen, die wir im Übrigen schon seit vielen Jahren auf unserer Website veröffentlichen, möchten wir unsere Mandanten und Mandantinnen über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts informieren und ihnen wertvolle Tipps und Hinweise geben, wie sie ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich meistern können. Als renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Fachwissen sind wir bestrebt, unseren Mandanten und Mandantinnen eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung zu bieten. Wir hoffen, dass unsere Fachbeiträge dabei helfen, sich in der zwischenzeitlich sehr komplexen Welt des Rechts zurechtzufinden und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen.
Teil 1. Mitnahme der Schadensfreiheitsklasse
Regeln und Fallstricke beim Wechsel der Kfz-Versicherung
Die Schadenfreiheitsklasse (einschließlich dem sog. Schadenfreiheitsrabatt) bleibt bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung erhalten. Die neue Kfz-Versicherung fragt bei der alten (bisherigen) Versicherung die SF-Klasse für die Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko an und lässt sich diese bestätigen.
Constance Koch
Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts
Antje Wurst
Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife
Martin Hartmann
Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung
Christoph Schöll
Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen: Kein Anspruch auf Personenaufzug
Antje Wurst
Bundesgerichtshof entscheidet über Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
Theo Fleßner, LL.M.
Bundesgerichtshof verneint Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
Martin Hartmann
Der Reiseveranstalter muss auch nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis erstatten
Constance Koch
Auch Arbeitsvertragsänderungen können der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht unterliegen
Karlheinz Gerlach
Achtung!!! Bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Raten nach Verbraucherwiderruf droht die Verwirkung der Widerrufsfolgen wegen widersprüchlichen Verhaltens.
Martin Hartmann