Alle Beiträge von Karlheinz Gerlach
Weiterbeschäftigung in ausländischem Betrieb nach betriebsbedingter Kündigung?
Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.04.2015 – 1 Ca 448/15 h
Mindestlohn und Arbeitsbereitschaft
Auch nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes gibt es keinen über den tarifvertraglichen Vergütungsanspruch hinausgehenden zusätzlichen gesetzlichen Vergütungsanspruch für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst. Die tarifvertraglichen Vergütungsregelungen im TVöD-V zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst sind auch nach Inkrafttreten des MiLoG weiterhin gesetzeskonform.
Verjährung von Urlaubsansprüchen
Arbeitsrecht
BAG: Zur Berechnung von Mehrarbeit sind Urlaubsstunden zu berücksichtigen - Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.
Urteil vom 25.08.2022 – 8 AZR 14/22 –
(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung: Bundesarbeitsgericht
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO* unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.
Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21 –
Bundesarbeitsgericht: Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Datenschutz
DSGVO Art. 17 Arbeitnehmerdatenschutz: Zum Löschungskonzept von Bewerberdaten
Eine gesicherte obergerichtliche Rechtsprechung zur Löschungsfrist zu Art. 17 DSGVO ist noch nicht vorhanden. Die Literaturmeinung sieht ohne Zweck-Vereinbarung oder Einwilligung des Bewerbers eine maximale Obergrenze von sechs Monaten als zulässig.
Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht erachtet Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige für zulässig
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher – vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen – wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.
Bereitschaftszeit als Arbeitszeit
EuGH: die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als „Arbeitszeit“ anzusehen.
Die Verpflichtung, persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein, sowie die Vorgabe, sich innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz einzufinden, schränken die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers erheblich ein, sich anderen Tätigkeiten zu widmen
Wiedereinstellungsanspruch
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann bei einem Betriebsübergang grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geniessen.
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen.